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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0655
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Zeitschrift für Parapsychologie. 10. Heft. .(Oktober 1926,)

insofern sein, als sie auch sonst schon als Ursache von Erscheinungen bekannt
ist.

Wie notwendig es ist, daß die Hypothese sich auf eine causa vera im
angeführten Sinne bezieht, geht schon aus folgendem hervor. Die Grundlage
der Hypothese liegt in dem sog. hypothetischen Urteil, welches folgende
Form hat:

1. Wenn U (Ursache) besteht, so ist W (Wirkung).

2. Nun stimmt T (die zu erklärende Tatsache)) mit W überein.
Folglich: 3. T ist eine Folge von U.

In dem ersten Satz liegt der Nachweis, daß U eine causa vera ist. Er ist
aber ganz unerläßlich, wenn man 3 als Schlußfolgerung ziehen will.

Während in dem ersten Her oben genannten Grundsätze die Legitimität,
die Berechtigung der Hypothese festgelegt ist, beruht auf dem zweiten ihre
Verifikation, d. h. der Beweis, daß sie wahr ist, wobei die Grundsätze 3—5
wertvolle Ergänzungen liefern. Diese Arbeit der Verifikation ist natürlich
eine Aufgabe der Folgezeit und wird oft lange dauern. Ist sie lückenlos gelungen
, so rückt damit die Hypothese in das Gebiet einer wissenschaftlichen
Theorie, ja einer Tatsache.

Newton hat nicht nur die Grundsätze der wissenschaftlichen Hypothese
einwandfrei aufgestellt, sondern auch in seiner Gravitationslehre das Muster-
beispiel einer wissenschaftlichen Hypothese geliefert. Es galt für ihn, die
Tatsachen der Planetenbewegungen zu erklären. Nun hatten die Fallgesetze
eine die Körper anziehende Kraft der Erde erwiesen. Diese Anziehungskraft
ist also eine causa vera. Newton stellte nun die Hypothese auf, daß die Beh
wegung des Mondes auf derselben Anziehungskraft der Erde beruht, und dann
weiterhin, daß auch die Bewegung der Planeten auf einer solchen Anziehungskraft
, nämlich der Sonne, beruht. Diese Hypothese war also legitim, weil sie
sich auf eine schon sonstwie bekannte Ursache, die Anziehungskraft, bezog.
Hätte Newton ohne Kenntnis der Fallgesetze und der aus ihnen sich ergebenden
Anziehungskraft der Erde einfach eine anziehende Kraft der Sonne angenommen
, so wäre seine Hypothese wissenschaftlich nicht „legitim" gewesen. Man
sieht aber sofort auch ein, daß sie deshalb doch von vornherein „richtig" gewesen
wäre.

Es wird zur Klarstellung gut sein, nun auch noch das Beispiel einer
unzweifelhaft illegitimen Hypothese aus der Geschichte der Naturwissenschaften
zu geben. Sie ergab sich für die Physiker der Galileischen Zeit durch die
Beobachtung zahlreicher Erscheinungen, denen zufolge das Wasser in luftleeren
Räumen emporsteigt. Es galt, diese Erscheinungen einheitlich zu erklären
, und dazu stellten jene Physiker die Hypothese des „horror vacui" auf: es
besteht in der Natur ein Abscheu vor dem leeren Raum, und daher füllt das
Wasser denselben aus. Diese Hypothese war völlig illegitim; denn von solch
einem horror vacui wußte man sonst gar nichts, er war also keine causa vera.

Das gesagte mag genügen, um den Begriff der Legitimität der Hypothese
klarzustellen, und wir wollen nun danach die Legitimität der spiritistischen
und animistischen Hypothese prüfen.

Es handelt sich bei beiden darum, eine Reihe von Erscheinungen zu erklären
, die man als okkulte oder parapsychologische bezeichnet. Natürlich ist
zunächst nötig, diese Erscheinungen überhaupt als tatsächlich zu erweisen.
Wir wissen, daß heute ein schweres Ringen um diese Anerkennung besteht.
Mag diese Tatsächlichkeit nun auch für manche dieser Erscheinungen einigen


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