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Hänig: Zur Frage des forensischen Hellsehens.

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Anschrift eines offenen Briefes konzentriert. Als die Reihe an ihn kam, holte
iNinoff einen Pack Briefschaften aus L.s Brusttasche. Darunter hefand sich
auch noch das verschlossene Kuvert. Und nun kommt etwas recht Merkwürdiges
. In dein Augenblick, da Ninoff zwischen den anderen Schriftstücken
den verschlossenen Lmschlag durch seine Hand gleiten ließ, sagte er
sofort zu Dr. L.: „Dieses Experiment haben Sie vorbereitet, das Kuvert enthält
eine Nummer und ein Wort — — —Ninoff nannte beides, und es
stimmte. Dann ergriff er den offenen Brief und bezeichnete Adresse und
Datum, was gleichfalls zutraf.

Wir haben hier den selteneren Fall, daß der Gedankenleser zu gleicher
Zeit sowohl das erkennt, woran der Sender in diesem Augenblick keinesfalls
bewußt denkt, wie auch das, worauf er seine Gedanken konzentriert
, was uns um so mehr überraschte, als nach dem Vorausgegangenen
die Ausführung weder zu erwarten, noch überhaupt beabsichtigt war.

Die scharfe Konzentration, die Ninoff (wie auch andere Gedankenleser;
stets zur Vorbedingung für das Gelingen machte, ist also nicht immer erforderlich
. Ein seltsamer Widerspruch! Fortsetzung folgt,

Zur Frage des forensischen Hellsehens.

Von II. Hänig, Rochlilz.

Vor einiger Zeit erschien im Archiv für Kriminalogie die Arbeit von
II. Hornung: „Die forensische Bedeutung des Hellsehens und der Gedankenübertragung
", die eine ganze Anzahl solcher Fälle erwähnt und bei der Frage, ob
diese Fähigkeiten für die Kriminalistik brauchbar seien, zu einem ziemlich
negativen Resultate kommt. Ich möchte nun einige der hier erörterten Probleme
nochmals aufnehmen, obwohl die Arbeit bereits in der Z. f. P. erwähnt wurde,
und zwar aus einem doppelten Grunde: einmal, weil manche von den Berichten
Hornungs, wenn man der Sache nachgeht, nur ein äußerst lückenhaftes Bild
von den Fähigkeiten der Betreffenden darstellen, und zweitens, weil ich gerade
mit zwei der Hauptpersonen der Abhandlung, G. Münch in Zwickau und Frau
M. Hessel in Leipzig, wiederholt Versuche angestellt habe und dabei zu Ergebnissen
gekommen bin, die in manchem nicht mit dem übereinstimmen, was
II. bietet oder weit über seine Resultate hinausgehen. Bei M. begrüße ich dies£
Gelegenheit um so eher, als ich seinerzeit in einer Abhandlung über seine Fähigkeiten
berichtete und nun an der Hand einiger bis ins einzelne gehender Fälle
zeigen möchte, daß der Zwickauer Hellseher auch die schärfste Kritik nicht zu
scheuen braucht, und daß er im Gegenteil verlangen kann, daß man seine
Leistungen mit einem Maßstabe mißt, den man (was II. nicht immer tut» auch
sonst an wissenschaftliche Probleme anzulegen pflegt.

Zunächst einige Aeußerlichkeiten, die mit der Begriffsbestimmung auf
diesem Gebiete zusammenhängen. H. unterscheidet solche Fälle des Krypt-
äslhetischen. wo etwas in den Bewußtseinskomplex des Wahrnehmenden tritt,
das a) bereits bewußt oder unbewußt im Brennpunkt der Gedankenabläufe
oder nicht bei einem anderen Menschen vorhanden ist (Telepathie), und b) was
keinem lebenden Menschen bekannt ist (Hellsehen). Das würde also Vorausselzen
, daß z. B. die absichtliche Erfassung des einer entfernten Person eignen
Bewußtseinsinhaltes durch ein Medium in spiritistischen Sitzungen und dgl.
unter den Begriff der Telepathie fällt, was zum mindestens eine weitgehende


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