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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0686
Hänig: Zur Frage des forensischen Hellsehens

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beruht, wie dieser Bericht annimmt, da sie schon einen Monat im Wasser
gelegen hatte; es ist außerdem beachtenswert, daß (nach M.s Aussage, von
der man aber bei H. nichts erfährt) M. sofort nach seinem Eintreffen in
Leipzig erklärt hatte, daß es sich um einen älteren Herrn mit gestreiften Hosen
gehandelt habe, obwohl der Betreffende nichts davon wußte. Es würde sicli
also, selbst wenn man auf dorn Standpunkte Hornungs stehen bliebe, in diesem
Falle um eine ganze Reihe von „Zufälligkeiten* handeln, die man annehmen
müßte, um der unbequemen Heranziehung transzendenter Erklärungsarten
aus dem Wege zu gehen — für mich liegt nach anderen' Leistungen Münchs
jedenfalls die Heranziehung des Hellsehens näher, und ich bedauere nur, daß
eine restlose Aufklärung dieses Falles nicht mehr möglich ist.

Ganz unklar liegt der Fall M. in T., den Ilornung Seite 2Ö4 erwähnt und
der sich nach Münchs Aussagen völlig anders zugetragen hat; eine Anfrage an
den Betreffenden, einen bekannten rechtsstehenden sächsischen Landtagsabgeordnelen
, brachte mir eine glatte Absage, und es ist wohl möglich, daß er
die ihm unbequeme Bekanntschaft mit einem „Hellseher" möglichst zu verschweigen
suchte. Der vierte Fall entzieht sich meiner und H.s restloser Nachprüfung
, und es erscheint daher angebrachter, den Zwickauer Hellseher an der
Hand einiger Versuche kennenzulernen, die ich mit ihm in diesem Jahre unternommen
habe und die seine Fähigkeiten denn doch in einem etwas anderen
Lichte erscheinen lassen, als es bei H. der Fall ist.

Sie bestanden darin, daß ich M., ohne irgendwelche Angaben, Photographien
von lebenden oder toten Personen vorlegte, von denen manche \or
vierzig oder mehr Jahren hergestellt waren, so daß sich auch durch Kombination
usw. keine Erfolge erzielen ließen. Die Angaben M.s wurden sofort,
nachgeschrieben, so daß es auch nicht möglich gewesen ist, aus meinen Mienen
das eine oder andere zu erraten Es wurden im ganzen 17 Versuche und zwar
in der Zeit von Ostern 1926 bis zum Juli dieses Jahres gemacht, von denen
hier die Mehrzahl wiedergegeben s?i, und die zugleich eine Ergänzung zu dem
bringen, was ich seinerzeit über Münchs Fähigkeiten auf dem Gebiete des
forensischen Hellsehens mitgeteilt habe.

1. Versuch, 11. April 1926, vormittags 9 Uhr.

M. wird eine Photographie von G. K. in Kürassieruniform (etwa 20. Lebensjahr
) vorgelegt, keine weiteren Angaben, die Aufnahme war vor etwa
/jo Jahren in Potsdam hergestellt worden. Unter dem Bild die Angabe des
Photographen A., Potsdam.

Angaben M.s. Der Betreffende lebt noch, verheiratet, aber nicht ganz
glücklich. Ihn drückt etwas. Eine gute Seele, korrekt, möchte alles Gute,
wird aber daran von einer Frau (seiner Frau?) gehindert. Er wohnt in einer
flachen Gegend, keine Stadt, aber unweit davon eine, man kann von dort frei
sehen, es geht dann (zur Stadt) über einen Hügel hinweg. Er wohnt weit weg*
nicht Sachsen (Richtung Leipzig).

Tatbestand: Es handelt sich um einen weitläufigen Verwandten von mir,
G. K., Guisbesitzer in Gr. bei L. (Schlesien). Er ist verheiratet und zwar mit
der Gattin seines im Kriege gefallenen oder vermißten Bruders. Er ist von
gutem Charakter und hat die besten Absichten, wird aber völlig von seiner
Frau beherrscht: er mußte z. B. sein Testament, das er zugunsten seiner Verwandten
abgefaßt hatte, zu ihren Gunsten ändern. Gr., sein Wohnort, liegt

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