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Hänig: Zur Frage des forensischen Hellsehens.

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Die beiden können nicht weit auseinander gewohnt haben. Er ist jetzt wo ganz
anders, etwa 3o Jahre alt, im Büro beschäftigt, wo mehrere Herren arbeiten,
in einer Stadt. Wenn er zum Fenster hinaussieht, kann er weiter sehen. Er
hat die Prüfung für eine höhere Stelle abgelegt, die er erst in ungefähr
zwei Jahren erreichen wird.

Tatbestand: Der Versuch ist höchst bezeichnend für die Art, wie M. zu
seinen Ergebnissen kommt: er sieht die betreffende Situation und zieht daraus
seine Schlüsse, die infolgedessen fehlerhaft sein können. Es handelt sich um
einen Bekannten von mir, den Sohn des früher genannten Postmeisters H.
in L., er wird jetzt etwa 32 Jahre alt sein. Er wohnte lange in der dort erwähnten
Kleinstadt und zwar in derselben gewundenen Gasse wie K. S. (beides
Eckhäuser), unmittelbar neben der Post läuft ein Bach, über den damals eine
dürftige Brücke hinüberführte (die Gegend ist jetzt durch größere Brände
umgestaltet, übrigens befand sich früher die Post in demselben Hause, in dem
sich die Wohnung von K. S. befand). Die Kirche steht auf dem schräg ansteigenden
Kirchplatz des kleinen Ortes (kaum 6000 Einwohner), der seinen Namen
tatsächlich von der länglichen Gestalt hat, also aus einem Straßendorfe hervorgegangen
ist. M. hielt also mit gewisser Folgerichtigkeit' den Ort für ein Dorf,
da er den Bach mit der Brücke schaute sowie die gewundene Gasse und die auf
einer Anhöhe befindliche Kirche, wie das in Dörfern oft der Fall ist. Die
Richtigkeit der weiteren Angaben entziehen sich meiner Kenntnis, sie können
aber richtig sein.

14. Versuch dsgl.

Bild eines jungen Mannes ohne weitere Angaben. Angabe des Photographen
A. u. F., Liegnitz.

Angaben Ms.: Er ist 00 Jahre alt (von mir verneint). Sein Vater ist in
den fünfziger Jahren gestorben. Er hing mehr am Materiellen als der Sohn.
(M. bekommt lange das richtige Bild nicht.)

Tatbestand: Es handelt sich um meinen im Weltkrieg gefallenen Vetter
K. K., von Beruf Steuerinspektor. JVL verwechselt ihn mit dessen Vater, der in
den fünfziger Jahren starb; er war ein äußerst tüchtiger Landwirt, der ganz
in seinem Berufe aufging.

15. Versuch dsgl.

Ein Gruppenbild (2 Personen), zu dem M. aber keine Verbindung fand.

16. Versuch dsgl.

Bild einer männlichen Persönlichkeit, wie bei dem vorigen Versuche, mir
unbekannt.

Angaben M.s: Der Betreffende lebt noch, nicht mit mir verwandt, er war
einmal selbständig, hat Unglück gehabt; wenn er wieder selbständig ist, ist er
jetzt in einem anderen Geschäft. Vor zwei Jahren Veränderung. Verheiratet,
drei Kinder da. Er lebt mißmutiger als G. R. Er hat noch sechs Jahre zu
kämpfen, hat große Energie, vieles ist aber nicht zu seinen Gunsten ausgefallen.

Tatbestand: Nach Auskunft bei Herrn Landgerichtsrat M., der mir das
Bild, wie die beiden folgenden, ohne jede Angaben zur Verfügung stellte, ergibt
sich, daß die Grundlendenz des Lebens richtig angegeben ist, daß aber einiget
Einzelheiten unrichtig sind. Es handelt sich um einen Herrn in jüngeren Jahren,
der noch lebt, und weder mit mir noch mit Landgerichtsrat M. verwandt ist.


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