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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0694
Hänig: Zur Frage des forensischen Hellsehens.

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hat längliche Gestalt, nach unten gesenkt. M. ist noch nicht alt, Ausgang
Zioer Jahre. Seite sieht verkalkt aus, nach oben hat sich etwas angesetzt. Beixii
Atmen Beschwerden. Oben Klumpen, Blut dunkel. Er soll Spankeliatropfen
(Spankalialropfen?) einnehmen, fünf Tropfen, dreimal täglich. (Krau IT.
erwacht).

Tatbestand: (Krankheit nach den Angaben M.s bei einem Besuche am
9. April 1924.) Ingenieur M. hatte am 7. April, nachm. 3 Uhr, zu Mittag gegessen
, bis 5 Uhr legte er sich dann nieder. Er lag im Wohnzimmer, wo nur
ein Diwan war, die einzige Lagerstätte. Er war leicht bekleidet, das eine Kissen
war gestickt (Plüschkissen mit Stickereien darüber). Um V26 Uhr war er dann
mit seiner Frau spazieren gegangen.

M. ist herzleidend, was er auf eine Lungenentzündung vor zwei Jahren
zurückführt. Die eine Herzklappe funktioniert nicht, das Herz ist vergrößert.
Die Lunge ist gut, die Leber soll nach dem Arzte (3i. März 1926) etwas geschwollen
sein. M. litt vor einiger Zeit an Gelbsucht. Das Herz war, wie eine
Röntgenaufnahme zeigt, schon 1924 deformiert. Etwas Arterienverkalkung ist
vorhanden. Beim Atmen starke Beschwerden. Auf der linken Seite am Schulterblatt
etwas Schwellung. Am 9. April trat M. in das 5o. Lebensjahr.

Man sieht also, daß sich wohl manche Angaben aus meinen Mitteilungen
über den betreffenden Fall erklären ließen, zumal man Frau II. wohl einige
Kenntnis über den anatomischen Bau des menschlichen Körpers zutrauen darf,
daß aber andere, wie die genaue Beschreibung des Betreffenden, seine augenblickliche
Tätigkeit usw. doch damit nicht ohne weiteres erklärbar sind. Freilich
wären gerade hier noch genauere Daten notwendig gewesen, um den Fall zu
einem wirklich beweiskräftigen zu machen; die unzweifelhaft hellseherische
Begabung von Frau H., die sie in kriminalistischen Fällen zeigt, läßt aber doch
auch1 hier an einen ähnlichen Sachverhalt denken, und ich bedauere auch hier,
daß ich wegen der fortwährenden Inanspruchnahme von Frau II. nicht Gelegenheit
gehabt habe, dies'* Versuche bis zu völlig einwandfreien Ergebnissen fortzusetzen
.

Zusammenfassend läßt sich als© sagen, daß die Arbeit von Hornung zwar
einen Fortschritt auf diesem Gebiete darstellt, aber von einer wirklichen Lösung
dieser Probleme weit entfernt ist; es scheint auch ihm an der Erkenntnis zu
fehlen, daß das Hellsehen seinem Ablaufe nach nicht irgendwie mit den bisher
bekannten Erscheinungen des menschlichen Lebens verglichen werden kann;
es fehlt ihm die seelische Einstellung zu diesen Phänomenen, und es nützt ihm
auch nichts, die Schwäche seiner Beweisführung, die allenthalben durch Erwähnung
aufs Geratewohl herausgegriffener Fälle hervortritt, durch persönliche
Herabsetzung der Betreffenden ausgleichen zu wollen (S. 284). Es wäre
besser gewesen, das Wirken weiner Persönlichkeit auf diesem Gebiete genau zu
untersuchen und daraus für die forensische Bedeutung des Hellsehens Schlüsse
zu ziehen. Diese hätten nur in der Richtung gezogen werden können, daß die
grundsätzliche Bedeutung des Hellsehens für die Kriminalistik bereits in so
vielen Fällen erwiesen ist, daß darüber nicht mehr geredet zu werden braucht,
wobei selbstverständlich ist, daß solchen Angaben nur heuristische Bedeutung
zukommen kann; es ist Sache der betreffenden Behörden, die hier gegebenen
Hinweise weiter zu verfolgen, um auf diese Weise gegebenenfalls zur Aufklärung
des Verbrechens zu gelangen.


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