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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0126
110 Zeitschrift für Parapsychologie. *2. Heft. (Februar 1927.)

ständig und subjektiv verfärbt. Ich füg© hinzu, daß auch jeder Leser seine
eigene Grundfarbe, den Farbton seiner Brille beim Lesen irgendeines Berichtes
nicht verleugnen kann, nicht nur der Beobachter und der Berichterstatter. Der
Verfasser meint, daß jede Beobachtung in diesem Sinne irgendeiner Voreingenommenheit
entspräche und dadurch eine unwillkürliche Deutung erführe.

Demnach' kann man sich nicht auf den eigenen Augenschein verlassen,
geschweige denn auf fremden. Nur Maschinen. Registrier-Apparate und Lichtbilder
sagen die Wahrheit. Aber auch diese können durch unbeobachtet gebliebene
Tricks bedient werden, also nichts ist's mit sogenannten wissenschaftlichen
Forschungen, echte Wissenschaft gibt's nicht.

Dazu brauchte er eigentlich nicht noch ergänzend daraufhinzuweisen, daß ein
Medium, das irgendeinmal gemogelt hat, grundsätzlich verdächtig ist und bleibt,
und daß ein Forscher, der sich einmal geirrt hat, auch grundsätzlich unzuverlässig
ist und bleibt, soviel er auch gerade bei solchen Gelegenheiten dazu lernt.
Die Möglichkeit des Irrens haftet seinem Wesen nun einmal als Charakter in-
delibilis an, und kommt bei einem Sitzungsteilnehmer auch nar einmal eine
Sinnestäuschung tatsächlich vor, oder kann man aus seinen Berichten auch nur
den Verdacht einer solchen herauslesen oder auch nur die Möglichkeit eines
solchen Verdachtes (S. io3), so sind damit all seine sonstigen Beobachtungen,
aber auch die Beobachtungen der anderen Sitzungsteilnehmer gerichtet und seine
Beobachtungen gelegentlich anderer Sitzungen nicht minder!

Da wo es sich um Beobachtungen handelt, die sich auf schon bekannte
Wissensgebiete erstrecken, braucht man so weit nicht zu gehen (das ist wenig
beruhigend, denn auch dort beruht alles auf der so trügerischen sinnlichen Erfahrung
) ; dort aber, wo ein Fremdes, noch nicht Gewußtes damit behauptet
und nachgewiesen sein will, muß man so streng sein — so der Verfasser. Aber
wozu das alles, wenn es von vornherein feststeht, daß schon die bloße logische
Möglichkeit eines Irrens jede Aussage über so fragliche Gebiete mit einem non
liquet abstempelt? Iii er sind unbestreitbar logisch richtige Gedanken in der
Uebertreibung zur Groteske geworden. Summum jus, summa Injuria, Herr
Landgerichtsdirektor I

Dem wahrlich reichlich angefeindeten Schrenck-Notzing gegenüber sind
naturgemäß gelegentlich seiner langen Forschertätigkeit Verdachtsmomente oftmals
aufgetaucht, die ihn als getäuscht, als „geprellt und besehrenckt" erscheinen
ließen. Schon die Möglichkeit, daß das geschieht, genügt H., um ihn als unzuverlässig
abzutun. Legen wir ihn also zu den Toten. Unzuverlässige Gewährsmänner
sind im übrigen ^on vornherein alle, die mit einer bestimmten Ansicht
oder Erwartung an die Beobachtungen herangehen. Dies Schicksal wird sich
schwer vermeiden lassen. Wer also schon einmal an irgend so was geglaubt hat,
ohne unbeirrbar an seiner bisherigen Skepsis festzuhalten (also an einer anderen
Voreingenommenheit), der scheidet nach H. für alle weiteren Forschungen
als objektiver Beobachter aus! Da bleiben freilich nicht viele übrig, und
selbst der Herr Verfasser wird dabei nicht allein als unbestreitbarer Forscher zurückbleiben
, da man natürlich auch von ihm nicht sagen kann, daß er das
strittige Gebiet ohne irgendeine bestimmte Meinung oder Erwartung betreten,
habe. Der Ast kracht wieder einmal bedenklich unter der Wucht solcher übertriebenen
Verallgemeinerung.

Nun segelt Verf. aber überhaupt unter falscher Flagge. Er hatte sich offiziell
nur die eine Aufgabe gestellt, nachzuweisen, daß man sich aus dem Studium


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