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Zeitschrift für Parapsychologie. 2. Heft. (Februar 1927.)

Noch immer bin ich aus kommissarischen Vernehmungen mit dem Gefühl
herausgegangen, wie fast unmöglich wahre Rechtsfindung dabei sei, und wie
die Verwertung solcher kommissarischen Aussagen zur Urteilsbildung unzuverlässig
sei und bleiben müsse.

Hellwigs Buch ist ein Dokument für diese psychologisch begründete Un-
fähigkeit, lediglich aus schriftlichen Darstellungen zutreffende Ueberzeugungcn
zu gewinnen: und so hat er seinen Satz nicht etwa an uns, seinen zerknirschten
Opfern, sondern vor allem am eigenen Leibe bewiesen, wie das ja nicht anders
möglich war, wenn anders er wirklich einen Ausdruck allgemeiner und durchgehender
Gesetzmäßigkeit damit aufgestellt haben wollte.

Ich kann ihm das durchaus nachfühlen, denn auch ich bin z. B. in der Regel
unfähig, mir aus lediglich schriftlichen Krankengeschichten ein zutreffendes
Bild zu machen, während mir dann oft wenige Minuten lebendigen Zusammenseins
genügen, um mich in die Zustände des Kranken völlig einzufühlen.
So mag auch für den Herrn Verf. eine persönliche Schwierigkeit im Aktenstudium
selbst liegen, die nicht nur die Folge seiner Untersuchungsmethoden ist. Oft
genug hat man beim Lesen seiner mühsamen Auseinandersetzungen das Empfinden
: Eine Viertelstunde praktischer Demonstration am lebenden Phantom,
und seine meisten Darlegungen sind überflüssig geworden. Dann brauchte
er nicht erst in langatmigen Untersuchungen nachzuweisen, daß es wirklich
nicht angängig sei, sich aus sorgsamer Lektüre von Berichten allein zutreffende
leberzeugungen zu verschaffen (Verf.). Wenn Herr Dr. H. ein einziges Mal
die Rolle und die Haltung des Kontrollierenden selbst eingenommen hätte, so
wüßte er, daß das Medium in solcher Situation wirklich nicht mit seiner
linken, also der Schüssel a b gewandten Seite in den feuchten Ton hineinlangen
kann, was für Verrenkungen es auch ans!eilen möchte. Dem Verfasser passierte
allerdings das Unglück, daß er in seinein Zitat die linke Seite des Medhims
der Schüssel zugewandt sein läßt (S. 64), während auf S. Sl\ des Or.-Berichts
ausdrücklich von der a b gewandten Seite die Rede ist. Damit scheidet H. ja
nun eigentlich aus der Reihe der „zuverlässigen" Kritiker aus, denn ein so
schwerwiegender Irrtum, der dazu noch die Tendenz und Voreingenommenheit
des Berichterstatters verrät, macht ihn nach seinem eigenen Urteil für solches
Amt im ganzen tintauglich. Wenden wir seine eigenen Sätze auf ihn an,
so ist er durch ein solches Versehen überhaupt gerichtet und dürfte auch als
^Richter nicht mehr in Frage kommen, da hierbei eine bedauerliche Eigenschaft
am Verfasser festgestellt wurde, angesichts welcher die Möglichkeit nicht ausgeschlossen
ist, daß sie nicht auch gelegentlich in Sitzungen des Landgerichtes
zur Entfaltung kommen könnte — wie gesagt, nach der Meinung des Herrn
Verfassers, und in seinem Jargon gesprochen nicht nach der meinen.

Der Augenschein würde Herrn Dr. H. auch leicht davon überzeugen können
, daß sich Graf Klinckowström zu Unrecht über mangelndes Interesse
an seinem Hinweis auf das vermutlich gesehene Bein beklagt. Erstens, warum
soll nicht auch Gr. K. hier einer Sinnestäuschung unterlegen sein? Bloß weil
er ein Gegner Schrenck-Notzings ist? Schützt das vor Täuschungen? Ein
schwarzes Trikotbein ist bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Oder liegen
Täuschungsmöglichkeiten nur dort nahe, wo man etwas Okkultes gesehen
zu haben glaubt? Da der Verfasser das allen Ernstes behauptet, so widerspricht
das seiner Lehre von den Auswirkungen erwartungsvoller Voreingenommenheit.
Zweitens, sollte man seine Bemerkung nicht nur deshalb als belanglos emp-


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