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Zu welchen grotesken Bemängelungen er dabei kommt, / 'igt folgender Fall.
Die Vorkontrolle wurd<» einmal dahin beschrieben, daß m in Jloek- und Westentaschen
sorgsam durchsucht habe. Daran knüpft der Yerf tiefsinnige Bedenken,
weil daraus zu schließen sei, daß man die Hosentaschen also leider zu untersuchen
unterlassen habe (S. 93). Das mutet mich etwa so an, als wenn man
aus einem Krankenbericht, in dem von einer ausgiebigen Stuhlentleerung die
Rede ist, schließen wollte, daß der Palient an einer bösem Harnverhaltung litte,
denn es stand nichts davon zu lesen, daß er bei dieser Gelegenheit auch Urin
gelassen habe. Solche Art Schlußfolgerungen ist wohl kaum dazu angelan, mit
wissenschaftlichem Ernst diskutiert zu werden, zumal das Medium ja seine
Hosen nicht mit in das Sitzungszimmer hinein nahm. Selbstverständlich mußle
es ihm auch lächerlich vorkommen, wenn man Mund, Nase und Ohren-Höhlen
nach \erborgenen Apparaten untersuchte (S. 91). 45 Zentimeter lange Drahl-
stäbe, wie sie zur Erklärung seiner vermeintlichen Tricks vermutet wurden,
lassen sich wirklich nicht dort unterbringen; und um telep 1 a s m a t i s c h e
Produktionen handelte es sich hier ja nicht, bei denen die Untersuchung von
Körperhöhlen am Platz gewesen wäre. Man kann eben auch die äußerste Sorgfalt
solcher Maßnahmen bis zur Lächerlichkeit steigern. Wenn aber im übrigen
der Y. behauptet, daß die Yersuchsbedingungen bei Willi Schneider von diesem
diktiert würden, statt anzuerkennen, daß sie hier in bisher unübertroffener
Schärfe gehandhabt wurden, so widerspricht das den Tatsachen — ich sigo nicht,
daß es kompetenten Urteilen widerspräche, denn das würde der Verf. ja nicht
gellen lassen, denn die Sachverständigen sind ja alles okkultgläubige Männer
und also nicht urteilsfähig.
Die zahlreichen Vorwürfe gegen die persönliche Vertrauenswürdigkeit
solcher Größen übergehe ich, da die Widerlegung im einzelnen den Rahmen der
Kritik überschreiten würde. Uebrigens hat Bichel nicht gesagt yS. 7), es sei
nicht richtig, daß w.r beweisen müßten, es gäbe Materialisationen, es sei das
vielmehr Sache der Kritiker, denen die Beweisführung obläge, daß alles Betrug
sei. Einem Richter dürfte solche Wortverdrehung, solche Sinnentstellung nicht
unterlaufen. Richet hat vielmehr, wie der Verf. selbst richtig zitiert, dem Kritiker
nur dann die Beweislast zugeschoben, wenn dieser ausdrücklich Betrug
behauptete, ohne ihn indesjen nachgewiesen zu haben. Das ist wieder eine von
H.s merkwürdigen Schlußfolgerungen, aus denen wir ihm bestätigen müssen,
^daß das richtige Lesen von Berichten nicht ganz einfach ist. Die Psychologie
des Mediumbelruges ignoriert er bedauerlicherweise; es genügt ihm, festzu-
zunageiii: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit
spricht. Was macht man da eigentlich als Untersuchungsrichter, wenn
ein Zeuge umfällt und sich zur Wahrheit bequemt; die darf man ihm dann
unlcr keinen Umständen glauben, wissenschaftlicherweise wenigstens nicht (S. 8).
Schrenck-Nolzing hatte erklärt, daß der Wunsch nach eigenem Augenschein
durchaus berechtigt sei. Dr. H. sieht es als einen Widerspruch hierzu an, daß
Schrenck-Notzing in demselben Buche seine Leser auffordert, sich nunmehr
darüber klarzuwerden, ob eine Leugnung parapbasischer Phänomene, wenn
sie auf Ignoranz, Apriorismus und Uebelwollen beruhe (S. 10), nicht doch für
unwissenschaftlich gellen dürfe — schwer einzusehen, wo da der Widerspruch
Kogl, der die Unzuverlässigkeit des Autors belegen soll.
Auf S. 12 heißt es dann, „man muß ohne jedes Vorurteil an die Beobachtung
herangehen" — wir bitten darum, submissest. Okkulte Phänomene sind
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