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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0197
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um hervorzubrechen, niemand weiß, wann?" — Ein von der lebenden Welt getrenntes
Geislerreich wäre ein Loch im Naturgesetz, das wir kennen. Wir haben
also nicht eher etwas gewonnen, als bis wir das Gesetz der ganzen Natur, das
Geistererscheinungen einschließt, erkannt haben. Der Weg zur Erkenntnis aber
kann nicht vom Reich der Toten, sondern er muß vom Reich der Lebenden
ausgehen. Das bedarf keines Beweises.

Welchen Erkennlniszuwachs könnten uns spiritistische Phänomene bringen,
wenn wir sie als Aeußerungen Jenseitiger auffassen. Hallen wir dagegen an der
Auflassung fest, sie müssen allgemeinen Gesetzen der Seele gehorchen, so stehen
wir staunend vor immer neuen Erweiterungen unserer Kenntnis dieser Gesetze.
Es ist also eine völlige Problem verkennung, wenn man immer wieder von spiritistischer
Seile den Animisten sogenannte harte Nüsse zu knacken gibt. Die
Nüsse können gar nicht hart genug sein, und der einzige Fehler, den man ihnen
gegenüber machen kann, ist der, die Güte animistischer Zähne anzuzweifeln.

F. v. Reuter trug folgendes Erlebnis vor:

In einer Sitzung mit einem amerikanischen Medium ertönte an seinem Ohr
eine Kinderstimme, die zu wissen wünschte, was die Worte „Burg" und
„Graben" bedeuteten. R. gab die UebersetziMig, worauf die Stimme angab, sie
wolle versuchen, mehr herauszubekommen. Es sei sehr schwach und undeutlich.
Nach einer Weile folgten dann weitere Mitteilungen. Es handele sich um eine
Burg in der Heimat R.s. Dort sei ein Mann eingekerkert gewesen und verhungert
. Seine Gebeine seien vor einigen Jahren gefunden und von dem Besitzer
der Burg beerdigt worden. Er, der ehemalige Gefangene, teile dies mit, um
seiner Befriedigung über das ihm gewährte Begräbnis Ausdruck zu geben. Er
erwähnte noch, daß er durch seine Kundgebung einen spiritistischen Beweis
geben wolle.

Nach Hause zurückgekehrt, zog R. Erkundigungen ein. Der Besitzer der
Burg wußte nichts von einem Sachverhalt, wie ihn die Intelligenz angegeben
hatte. Aber drei alte Frauen im Dorf konnten bestätigen, daß von dem Vorbesitzer
der Burg in einem unterirdischen Verlies ein an die Wand gekettetes
Skelett gefunden worden sei. An der Wand hätte mit Blut geschrieben gestanden
; Ich bin unschuldig! Die Gebeine seien beerdigt worden. .

Nach animistischer Auffassung würde in diesem Falle R. als Zwischenmedium
anzusprechen sein. Da seine künstlerische Veranlagung ohnehin Me-
dialität wahrscheinlich macht, so ist anzunehmen, daß der in den Gemäuern der
alten Burg und in dem Gedächtnis der drei Frauen noch lebendige genius loci
sein sensibles Unterbewußtsein beeindruckt hat, wenn auch in so geringem
Maße, daß das Engramm nicht einmal durch einen Traum aktiviert werden
konnte, sondern nur von dem hochsensitiven Medium erfaßt wurde (vorausgesetzt
, daß die näherliegende Erklärung ausgeschlossen ist, die Geschichte sei
R. früher einmal erzählt worden, er habe sie aber wieder vollkommen aus dem
Gedächtnis verloren. Die Schwierigkeit, den Erscheinungen auf die Spur zu
kommen, beruht ja vielfach darauf, daß von dem sensitiven Medium Erinne-
rungsreste erfühlt werden, die bei dem Komplexträger selbst gar nicht mehr
bew ußlseinsfähig sind).

Durch eine spiritistische Auffassung gewinnen wir gar nichts. Der Fall erscheint
von Anfang bis zu Ende sinnlos. Woher die mühevolle Verständigung?
Nun, kein Wunder, der Mann ist schon seit einigen Jahrhunderten tot. Aber
welch ein seltsamer Widerspruch, daß ihn gleichwohl Probleme dieser Welt noch


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