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Zeitschrift für Parapsychologie. 4. Heft (April 1927.)
grundsätzliche UnVergänglichkeit zum Wesen des Geistigen an sich gehört. Zu
dieser Ueherzeugung habe ich mich bekannt. Das hat aber mil Spiritismus
gar nichts zu tun, wie denn auch die führenden Gruppen spirilualistischer
Anschauungsweise den Spiritismus auf das schroffste ablehnen. Ob man auch
noch andere Schlußfolgerungen aus dem Tatsachenmaterial unserer Forschungen
ziehen kann und welche, das ist eine Frage philosophischer und religiöser
Anschauungsbildungen, die hier zu diskutieren nicht am Platze ist. Ich
habe nirgends behauptet, daß die Rückwirkungen auf unser Denken und
Fühlen, die ich vorgetragen habe, die einzigen seien.
Herr Dr. D. hat die Tendenz meiner Ausführungen völlig verkannt, aber
warum ärgert es ihn überhaupt, wenn man aus denselben Tatsachen andere
Schlußfolgerungen zieht, als sie sich ihm selber, seiner Natur entsprechend,
aufdrängen? Warum „Gegnerschaff?
Darf ich zmn Schluß mein Befremden darüber ausdrücken, daß Herr
Dr. D. seine irreführende Ansicht veröffentlichte, nachdem ich ihn brieflich
darüber belehrt hatte, was ich unter Spiritismus verstehe, und daß ich es
deshalb ablehnen müsse, als Spiritist bezeichnet zu werden — nur weil ich
auch diese Auffassung in die Gesamtdarstellung der durch den Okkultismus
beeinflußten Weltanschauungsbildung mit einbezogen habe? Eine persönlich
kritische Stellungnahme zu ihnen gehörte nicht in mein Vortragsthema hinein.
Zur Tagesgeschichte.
Erklärung zu der „Entlarvung" durch Dr. Rosenbusch.
Von Rudolf Tischner.
Zu dein Artikel \on Herrn Dr. Rosenbusch im „Berliner Tageblatt'* (Nr. 86,
\om 20. Febr. 19 29^ über die Entlarvung der Eleonora Zugun erlaube ich mir
folgende Bemerkungen, die mir um so mehr angezeigt zu sein scheinen, da auch
der Artikel im Märzheft dieser Zeitschrift S. 187 die \ngaben von Rosenbuseh
ohne Kritik übernommen hat.
INach Herrn Dr. Rosenbusch hat sich Pfennigei* \on mir .,als angebliches
Trancezeichenmedium untersuchen lassen", außerdem habe ich ihn nicht wiedererkannt
*Da mir der Sinn und Zweck dieses Satzes unklar war und andern noch
dunkler sein dürfte, abgesehen davon, daß man die Absicht merkt, mich irgendwie
dadurch herabzusetzen, so wandte ich mich brieflich an Herrn Rosenbusch
um Aufklärung. Er antwortete, daß er die Erzählung des Herrn Pf. gebracht
habe, um darzutun, daß er mit Recht meine „Beobachtungsfähigkeit nicht für
kritisch genug halte, um mit Sicherheit nicht getäuscht werden zu können".
Weiter bemerkt er, daß er diese Erzählung ..natürlich nicht nachkontrollieren %
könne.
Letztere Bemerkung ist merkwürdig! Ein Telephongespräch mit mir hätfe
ihm gezeigt, daß ich über meine Begegnung mit Herr Pf., die vor C bis! 7 Jahren
stattfand, ganz anderer Ansicht bin. Da Meinung gegen Meinung steht, würde
also dies Material in diesem Zusammenhang als wissenschaftlich nicht verwendbar
ausscheiden.
x) Wie uns Gräfin W. mitteilt, sei sie in der Lage, den Angriff des Dr. Rosenbuseh
in seinem „Entlarvungsaufsatz" Punkt für Punkt zu widerlegen. Sie will
aber einstweilen davon absehen, ihr Material aus der Hand zu geben, um dem
Prozeß nicht vorzugreifen.
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