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Zeitschrift für Parapsychologie. 7. Heft. (Juli 1927.)

gungen kein Taschenspieler nachmachen konnte. Daß ich mit meiner Auffassung
des Courtierschen Berichts im Recht bin, bestätigt mir Prof. Courtier
selbst in einem Brief vom 16. Mai 1927 mit den Worten: „Ich bin überzeugt
von der Realität gewisser Phänomene Eusapia Palladinos, und war stels davon
überzeugt." Natürlich zweifle ich keinen Moment daran, daß Herr Rosenbusch
glauben wird, selbst ein besserer Ausleger des Courtierschen Berichts zu sein
als der Verfasser desselben; vielleicht versucht er es auch mit dem Scherz, Professor
Courtier wolle nur die „Realität 4 (im Gegensalz zur halluzinatorischen
Deutung), nicht aber die parapsychologische Echtheit gewisser Phänomene anerkennen
.

Es ist nicht ganz leicht mit Leuten zu diskutieren, die so klar unterschiedene
Tatbestände verwechseln und nicht einmal imstande sind, die Zahl drei der auf
einer Photographie abgebildeten Tischchen festzustellen und den Durchmesser
eines Kreises abzuschätzen, der dicht neben menschlichen Köpfen abgebildet ist.
Dieselbe Unfähigkeit mit Zahlen umzugehen, zeigt Rosenbusch mehrfach; so
stellt er (P. M. 107) die Gleichung auf 9 + 5— 12 = 1, wobei er selbst dahinter
aus anderen Gründen ein Ausrufungszeichen setzt, ohne seinen Fehler zu bemerken
. Ebenso fällt es ihm schwer, die Seitenzahlen eines Berichts zu ermitteln
; der Taschenspielerbericht umfaßt für ihn 36o Seiten (P.M. 197), in
Wirklichkeit aber nur 260. Wenn Herr Rosenbusch schon außerstande ist, ruhig
in seinem Studierzimmer sitzend, so einfache Feststellungen zu treffen, kann
man sich vorstellen, was seine Berichte etwa im Fali Zugun, wo es auf genaueste
Beobachtung und Berichterstattung ankommt, wert sind; ich betone dies hier,
da mir sein Zugunbericht zuerst einen gewissen Eindruck gemacht hatte.

Rosenbuschs seltsame Zerstreutheit, die ihn verhindert, einen Bericht zu
lesen, wie er lautet, zeigt sich auf jeder Seite seiner Arbeiten. So behauptet er
über eine Stelle des Taschenspielerberichts (K 0.224): „nachdem ein Phänomen
vorüber war, sagt Feilding: Ihre Rechte war dauernd in meiner. Aus
dem Protokoll ergibt sich, daß in den entscheidenden Minuten Eusapia ihre
Hand vor dem Phänomen (etwas Weißes erschien zwischen den Vorhängen über
ihrem Kopf) in Feildings Hand, nach dem Phänomen auf Feildings Hand
liegen hatte. Wir können also — dank der hier glänzenden Methodik der Berichterstattung
— einmal zufällig nachweisen, daß und wo ein entscheidender
Irrtum der Beobachter vorlag. Feilding hielt nicht, wie er glaubte und angab,
<* Eusapias Rechte dauernd, sondern dem Auftauchen des weißen Etwas über
Eusapias Kopf entspricht zeitlich ein Freimachen von Eusapias Hand aus der
Feildings und ein Zurückgehen auf dieselbe/' Das alles klingt sehr schön, aber
nur weil Rosenbusch wieder eine geschickte (erlaubte?) „Auswahl" aus dem
Protokoll getroffen hat; der ganze Widerspruch besteht nur in Rosenbuschs
phantastischer Darstellung; Feildings Bemerkung „Ihre Rechte war dauernd
in meiner" findet sich nicht nach dem von Rosenbusch besprochenen Phänomen,
sondern nach dem nächsten, dem Transport einer Tonmasse aus dem Kabinett
heraus auf den Sitzungstisch (Pr. 23, ^96). Es steht Rosenbusch gewiß frei
zu sagen, daß Feilding sich vielleicht täuschte, wenn er glaubte, während dieses
Phänomens Eusapias Hand dauernd in seiner zu halten (damit bestreitet ja
Rosenbusch alle Phänomene, die ihm nicht passen), aber nichts berechtigt ihn,
diese Kontrollangabe Feildings auf den Zeitraum zu beziehen, in dem das weiße
Ding über Eusapias Kopf erschien. Selbst ein sehr oberflächlicher Leser des
Protokolls muß wissen, daß fast nach jedem Phänomen die jeweilige Kontrolle


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