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Zeitschrift für Parapsychologie. 8. Heft. (August 1927.)
läufig gesagt hätte: „Ich muß freilich eingestehen, daß ich in
gewissem Maße unter dem Einfluß des Hellwigschen Vortrages
steh e." Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier in irgendeine Polemik
einzutreten, zumal gegen Leute wie Hopf ner eingeschritten werden muß, sei
es auch nur wegen unlauteren Wettbewerbes. Dr. Krahl kam zu jener Bemerkung
, weil von Hopf ner, von der Verteidigung und zunächst auch von mir ein
Experiment im Gerichtssaal vorgeschlagen wurde. Dr. Krahl sollte
die Echtheit der Autohypnose H.s beurteilen. Ich hatte in mehrfachen Vorversuchen
festgestellt, daß Hopf ner sehr leicht in tiefe Somnambulhypnose
fällt und — wie er auch durch Atteste von Medizinern beweisen konnte —
exakt nach Ablauf der von ihm gewünschten und angekündigten Zeit aufwachte.
Erst in zweiter Linie war an ein telepathisches Experiment gedacht. Ich
hatte Herrn Dr. Krahl und das Gericht auf den abnormen Verlauf
der Autohypnosen bei H. aufmerksam gemacht und den schwer hysterischen
Charakter scharf betont. Das Gericht wollte das Experiment nicht
und stellte daher den Antrag der Verteidigung immer wieder zurück.
Am 26. April nach stundenlangem Verhandeln fiel H. plötzlich in einen
typischen hysterischen Krampf zustand (Flexibilitas cerea, starker Schweißausbruch
, Anästhesie usw.). H. war nach Beendigung des Zustandes völlig
erschöpft und konnte sich auch auf die Verhandlung nicht mehr konzentrieren.
Den Hauptpunkt der zweitägigen Verhandlung bildete die Frage, ob H. sich am
„allerletzten" Abend in einer echten Autohypnose befunden habe oder
nicht. Die Verurteilung in der I.Instanz war erfolgt, weil als festgestellt
angesehen wurde, daß H. die Autohypnose nur vorgespiegelt
habe.
Den Mediziner wie den Psychologen muß es verwundern, wenn das Gericht
auf Grund von L a i e n aussagen die Frage entscheiden zu können glaubt, ob
der Angeklagte an jenem Abend simulierte oder nicht. Ein Studienrat
Dr. X. gab sich als Fachmann aus, da er einige Damen seiner Bekanntschaft
hypnotisiert hätte. Er gestand zwar ein, noch keine Autohypnose gesehen,
auch noch kein hysterisches Medium beobachtet zu haben, aber er wisse, daß im
Gegensatze zu „Orlando d i Lasso" alle Medien nach dem Erwachen „k a -
p u 11" seien und unmöglich — wie H. es getan — anschließend ein Gedicht
vortragen können. Auch Herr Kommissar Bräunlich glaubte behaupten zu
Können, daß die Autohypnose vorgetäuscht sei; denn H. habe „leise, abgehackt
" gesprochen. Die von allen Zeugen zugegebene Katalepsie wäre möglicherweise
Artistentrick. Auch Herr Bräunlich mußte auf Befragen zugeben
, daß er keine Spezialkenntnisse besitze, keine Autohypnose gesehen, wohl
aber auf einer Vogelwiese einen Hypnotiseur beobachtet habe.
Als Sachverständiger sagte Dr. Krahl, daß H. „hart an der Grenze
des $ 1" stehe, geistig minderwertig sei und schwer hysterisch. Der Verfasser
des Artikels stellte sich — alles in allem — auf den Standpunkt, daß H. zwar
mediale Begabungen in mäßigem Ausmaße besitze, aber beim Fehlen
moralisch klarer Vorstellungen und schwachen ethischen Fühlens im Zusammenhange
mit völlig unzulänglicher Allgemeinbildung und ungenügender
psychologischer Kenntnisse in keiner Weise legitimiert sei, solche Vorstellungen
und Vorträge zu veranstalten. Man könne unmöglich annehmen, daß
die Leute, die H.s an Größenwahn erinnernde Reklamezettel gelesen haben,
etwas anderes erwarten konnten, als was ihnen H. geboten hat. Wer zu einem
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