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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0516
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Zeitschrift für Parapsychologie. 8. Heft. (August 1927.)

6. Die reinliche Scheidung zwischen berechtigtem (kritischem) Okkultismus
und dilettantenhafter Spielerei mit den „Geheimwissenschaften" (die oft gepaart
ist mit kaufmännischer Ausnutzung der leichtgläubigen Masse) muß schärfer
als bisher vorgenommen werden. Andererseits müssen die Experimente auf dem
Gebiete der Telepathie und des Hellsehens durch geeignete Fachleute in unvoreingenommener
Weise fortgesetzt werden, damit recht bald der nicht
anzutastende Kern der Erscheinungen in einwandfreiem Lichte greifbar
ist, auch für die prinzipiellen Gegner des Okkultismus in jeder Form.

Interessant ist ein Blick in die Urteilsbegründung (Aktenzeichen 1 Bv. 179/26 Ii 7

3 St. ABR 78/26

Das Gericht nimmt an, daß Höpfner sich wohl in den autohypnotischen Zustand
zu versetzen vermag, daß er aher an jenem 20. Oktober 1925 siich
nicht in diesem Zustande befunden hat. Die angebliche Körperstarre (Katalepsie
) beweise keineswegs die Echtheit des autohypnotischen Zustandes; denn
die artistische Vortäuschung des Phänomens sei etwas durchaus Bekanntes. (!)
Die Urteilsbegründung spricht von der Vollendung des Betruges bei Entgegennahme
des Eintrittsgeldes seitens der Beauftragten Höpfners; denn H. hätte gar nicht die
Absicht gehabt, sich an jenem letzten Abend in die Autohypnose zu versetzen.

Die Urteilsbegründung legt erneut die Präge nahe, ob* nicht in jedem Prozeß,
der das Gebiet der Parapsychologie berührt, ausführliche Vorgutachten in
schriftlicher Form eingefordert werden sollten. Der mündliche Vortrag des in
letzter Stunde hinzugezogenen oder durch die Verteidigung herbeigeschafften Sachverständigen
verrauscht und kann unterbewußte irrtümliche Urteile und Wertungen
kaum noch erschüttern. Im Fajlle H. war die Fraj£e der Simulation der Katalepsie
und der Autohypnose für den Urteilsspruch II. Instanz ebenso entscheidend wie
für das Urtei I. Instanz. Das Gericht hat der Versicherung H.s, daß die Autohypnose
am 20. Oktober 1925 eine echte gewesen ist, nicht geglaubt. Es folgte
der Ueberzeugung des — freilich nicht ausreichend erfahrenen — Studienrates und
eines anderen Laien, daß die Hypnose nur vorgetäuscht gewesen sei.

In der Literatur findet sich ein Fall aus den 7öer Jahren des vorigen Jahrhunderts
erwähnt, daß ein Artist die Katalepsie „nachmachte". Es läge im Interesse
der Aufhellung des Problems der Simulation, wenn mit Artisten (z. B. Muskel-
mänmer) Versuche in größerer Zahl angestellt würden, ob sie die Katalepsie nachahmen
und den nur mit Hinterkopf und Fersen aufgelegten Körper mit
1 bis 2 Personen einige Minuten beiasten lassen können. Daß die Richter mehr als
bisher auch psychologisch ausgebildet werden müßten, liegt auf der Hand.
Unter diesem Gesichtswinkel dient das Auftreten des Herrn Dr. Hellwig als gute
Anregung für seine Kollegen. Freilich ist die psychologische Ausbildung auf dem
so schwierigen Grenzgebiete mit einem einzigen Vortrage nicht zu erreichen.
Der einzelne Vortrag bringt Bindungen; die notwendige Freiheit des Urteils
4 ist nur als Frucht eigener umfangreicher experimenteller Arbeiten erzielbar. —
Gegen das Urteil ist Revision angemeldet worden.

Der Hamburger Chorakterologe und Hellseher

Eduard ReimpelL

Von Dr. Gustav Zeller -Harburg.

Eine Art zweiter Aub ist der in Hamburg lebende Charakterologe Eduard
Reimpell, mit dem ich eine Reihe erfolgreicher Versuche von Odsensitivität in
der Dunkelkammer der Klosterschule in Hamburg anstellte, welche Hoch-
sensitivität im Sinne Reichenbachs, aber mit Umkehrung der Pole (odpositiv
und odnegativ) erkennen ließen. Durch häufiges unhörbares Umkehren der
Magneten, Kristalle und Sonnenätherstrahlapparate, das Herr Reimpell stets
richtig registrierte, vergewisserte ich mich seiner Odsichtigkeit, die übrigens
auch bei vollem Tageslicht existiert, wie Aehnliches auch der Lausanner Privat-


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