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v. Schrenck-Notzing: Die Beweisführung in der Paraphysik. 517

dem die völlige Unfähigkeit des Experimentators voraus, über die Verschiedenartigkeit
des Zustandekommens des Phänomens zuverlässige Feststellungen zu
machen. Der Halluzinationshypothese ist man bisher erfolgreich durch Objektivierung
der Beobachtungsmethodik begegnet, wie z. B. durch Anwendung des
photographischen Verfahrens, das ja Verfasser in großem Umfange bei seinen
Untersuchungen mit verschiedenen Medien herangezogen hat. So kann man
sich auch bei objektiver Feststellung der Telekinesen einer Schreibmaschine bedienen
, wie bei den Versuchen mit Willy Schneider in der Universität München
. Telekinetischer Tastenanschlag bringt auf dem Papier bleibende, also
nicht halluzinatorisch erzeugte Schriftzeichen hervor. Oder man läßt Uhren,
Spieldosen, Metronome usw. in Bewegung setzen und konstatiert in dem Ablauf
des Mechanismus objektiv die telekinetisch erzeugte Veränderung.

Die bleibende Ortsveränderung der durch mediumistische Fernwirkung bewegten
Gegenstände oder auch durch telekinetische Einwirkung zerschleudertes
Material sprechen gegen Trugwahrnehmungen.

Die nachprüfbare Kennzeichnung des Phänomens — z. B. durch optische,
elektrische oder akustische Registrierung desselben — ist mit der Halluzinations-
hypothese nicht in Einklang zu bringen. Schließlich sei noch erinnert an die
von Professor Winther in Kopenhagen bei Tageslicht gemachten kinemato-
graphischen Aufnahmen von telekinetisch unter einer Glasglocke nach Wunsch
erzeugten Pendelbewegungen.

Die zahlreichen, sich leider heute noch oft genug wiederholender Betrügereien
professioneller Pseudomedien, gewissenloser Gaukler und Hysteriker, welche
die Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen auszunützen verstehen, füllen ein trauriges
Kapitel in dem Entwicklungsgang der jungen parapsychologischen Forschung
. Sie müssen aber streng unterschieden werden von den unbewußten
Täuschungen mancher Versuchspersonen im somnambülen Zustande, wobei die
mitunter zu Betrug neigende Einstellung solcher Sensitiven in Rechnung zu
ziehen ist. „

Zu berücksichtigen ist hier ferner die in einzelnen Fällen vorkommende
Mitwirkung von Helfershelfern unter den Sitzungsteilnehmern oder durch eingeschlichene
Personen.

Endlich können irrtümliche Deutungen akzidentieller Vorgänge, Sinnestäuschungen
, Uebertreibungen u. dgl. bei den Teilnehmern vorkommen.

Erich Twrdy schlägt in seiner Arbeit „Metapsychische Probleme" (Sep.-
Abdruck aus der Pharm. Presse, 1924—1926) vor, das Wort „Betrug" aus der
okkultistischen Terminologie zu streichen und durch den Terminus „fremde
Täuschung" zu ersetzen. „Die, Betrugsbehauptung, welche einer täuschenden
Einzel handlung des Mediums entspringt, führt stets zu sachlich unbegründeten
Verallgemeinerungen, insofern man jede betrügerische Handlung als Ausfluß
und Ausdiuck einer bestimmten von vornherein gegebenen psychischen
(eben zu Betrug neigenden) Einstellung betrachtet, eine Auffassung, die die oft
gehörte Ansicht involviert, daß die gesamte von einmal bei Täuschungsakten
ertappten Medien hervorgerufene Phänomenik auf täuschende Manipulationen
generell gleicher Art zurückgeht, d. h. daß sämtliche Phänomene betrügerisch
*ier vorgebracht seien. In solcher Beleuchtung erscheint die Stellung des Mediums
zu echter okkulter Phänomenik die gleiche, wie die Stellung des Lügners
zur Wahrheit." Die unaufdringliche Unterschiebung einer solchen Auffassung
durch eine verbale Unsauberkeit wird von Twrdy als eine schwerwiegende In-


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