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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0534
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Zeitschrift für Parapsychologie. 9. Heft. (September 1927.)

korrektheit aufgefaßt, die einer objektiven Erfassung des aufgezeigten Problems
nur Abbruch tun kann.

Unter „fremder Täuschung" versteht der Autor eine objektive Täuschungsform
durch empirisch bereits bekannte Kräfte und substitutionelle Handlungen,
die an Korrelate, wie auch immer geartete Körperbewegungen, sei es des Mediums
, sei es einer sonst anwesenden Person gebunden sind. So sehr man den
sachlichen Ausführungen des Verfassers beipflichten kann, so wenig wird m. E.
die vorhandene Unklarheit durch den Ausdruck „fremde Täuschung" beseitigt
Allerdings bedeutet Betrug nichts anderes als beabsichtigter Schwindel; die Absicht
muß also in jedem einzelnen Falle nachgewiesen werden.

Verfasser war mit seiner okkultistischen Versuchsmethodik von jeher bestrebt
, die Experimentalbestimmungen über persönliche Qualitäten des Mediums
zu erheben, womit erreicht werden soll, daß man sogar mit den fragwürdigsten
Individuen und mit taschenspielerisch außerordentlich geübten Personen experimentieren
kann, ohne eine Täuschung befürchten zu müssen. Denn die animalische
Befähigung zu paraphysischen Leistungen hat an sich mit der moralischen
Bewertung des Agenten nichts zu tun. Wenn z. B. das Medium des Professors
Winther, Frau Rasmussen, imstande ist, Bewegung eines Pendels unter der
Glasglocke telekinetisch hervorzurufen, so ist diese Qualität völlig unabhängig
von einer etwa bei ihr vorhandenen Neigung zu Trunk, Diebstahl oder Lüge.
Das Urteil über die Echtheit der Phänomene hängt demnach nicht von dem
guten Glauben an die moralische Integrität der Versuchsperson ab. D e n n d i e
Beweiskraft der Erscheinung beruht einzig und allein au f
den Bedingungen, unter denen sie zustande kommen. Diese
müssen jedoch so gestaltet werden, daß etwa beabsichtigte Betrügereien der
Versuchsperson (in bewußtem oder unbewußtem Zustand) unausführbar sind
oder aber, daß die Qualität des Phänomens selbst eine Erörterung der Betrugsmöglichkeit
gegenstandslos macht, wie z. B. im Falle einer Körperlevitation des
Agentei* im Privatlaboratoriurn ohne die Requisiten einer Schaubühne.

Man kann also aus der Gharakterbeschaffenheit des Mediums niemals auf
die Echtheit der vcn ihm gezeigten Phänomene schließen.

Im übrigen muß die Experimentalmethode derart vervollkommnet werden,
daß der Beobachter der konstanten, leidigen und störenden Bedachtnahme auf
die Kontrollierung des Mediums in jedem Einzelfall überhoben wird. Denn ein
gründliches und detailliertes Studium der parabiologischen Erscheinungen verlangt
die vollste Aufmerksamkeit der Teilnehmer und ist nur dann möglich,
wenn sie sich während der Sitzungen mit dem Taschenspielerproblem und sonstigen
Täuschungsbestrebungen des Mediums nicht zu beschäftigen haben.

Allerdings läßt sich das paraphysische Experiment nicht in gleicher Weise
wiederholen wie ein naturwissenschaftliches, dessen Kausalnexus bekannt ist.
Trotzdem kann man bereits heute bei richtiger Behandlung der Versuchsperson
in einem möglichst sich gleich bleibenden und harmonisch zusammengesetzten
Zirkel ein und dasselbe Phänomen hundertfach reproduzieren.

Die Gegenpartei wird nun erwidern, daß es überhaupt nicht möglich sei,
Vortäuschung in Form von Taschenspiel oder durch Benützung von Artefakten
oder durch irgendwelche betrügerischen Handlungen oder Nachhilfen zu vermeiden
. Die Anerkennung eines solchen Grundsatzes würde eine geistige Bankerotterklärung
bedeuten, jedes weitere okkultistische Forschungsstreben als


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