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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0542
526 v. Schrenck-Notzing: Die Beweisführung in der Paraphysik.

(was übrigens nicht richtig ist). Inzwischen wurde auch diesem Bedürfnis
entsprochen. Seit Jahr und Tag diktiert Versuchsleiter während der Sitzung
die Beobachtungen einer abseits, hinter einem Schirm bei Rotlicht arbeitenden
Sekretärin. Dieselben Herren, die früher den Mangel eines solchen Diktats
betonten, versteigen sich nunmehr — zur Verdächtigung der Protokollführerin,
in der sie eine Helfershelferin vermuten. Und wenn alle Stricke reißen, wird
der Versuchsleiter selbst verdächtigt!

Nun lassen sich allerdings die Verhältnisse bei den Brüdern Schneider,
welche für die wissenschaftliche Methodik allmählich herangebildet wurden,
nicht ohne weiteres auf andere Medien übertragen. Man erinnere sich z. B.
des Ehepaars Grandon (Margery). Solange der Gatte an der Seite seiner medialen
Frau regelmäßig die Sitzungen leitet, anstatt gelegentlich abwesend zu sein,
wird man nicht von exakten Versuchsbedingungen reden können, und so ist
es kein Wunder, daß ein großer Teil der wissenschaftlichen Kritik ihn der
Helfershelferei beschuldigt1).

Wie weit aber der gegnerische Skeptizismus im Aufklärungseifer gelegentlich
über das Ziel hinausschießt, das lehrt die angebliche Entlarvung des
Mediums Eleonore Zugun. Ein scharfsinniger und angesehener Münchner
Nervenarzt, Dr, Hans Rosenbusch, beschuldigte im Berliner Tageblatt die Begleiterin
der Eleonore Zugun, nämlich die Gräfin Wassilko-Serecki, öffentlich
der Beihilfe zum Betrug, weil in einer einzigen Sitzung in seinem Hause viermal
auf der Haut des Mediums an jenen Stellen Kratzeffekte auftraten, die
von der Gräfin vorher berührt waren. Die Beschuldigte, welche sich um die
Erziehung des rumänischen Bauernmädchens zum Medium große Verdienste
erwarb und eine Ehrenerklärung angesehener Wiener Hochschullehrer veröffentlichen
konnte, erhob gegen Dr. Rosenbusch Klage wegen übler Nachrede.

Vorwürfe dieser Art richten sich hauptsächlich gegen jene Persönlichkeiten
, die es sich zur Aufgabe gesetzt haben, ein Medium zu erziehen, zu beschützen
, auf Reisen zu begleiten, dasselbe zu demonstrieren usw. Die Medien
Eva C, Stanislawa Tomczyk, Kathleen Goligher, Guzik und manche andere
sind dafür die typischen Beispiele.

Somit wird man den Einspruch der Helfershelferei bei jedem einzelnen
Medium besonders zu prüfen haben. Aber im allgemeinen darf man wohl
annehmen, daß betrügerische Mitwirkung dritter Personen in wissenschaftlichen
Instituten und bei gelehrten Kommissionen kaum durchzuführen wäre.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft spätere Geständnisse von Medien über
früher einmal begangene Schwindeleien. Nicht selten handelt es sich dabei
um Personen, die nach Verlust ihrer Fähigkeiten in der einstmaligen professionellen
Ausübung ihrer Mediumität nachträglich einen Makel erblicken.
Geständnissen über betrügerische Eigenhandlungen zur Vortäuschung paraphysischer
Resultate sollte man in allen Fällen mit großem Mißtrauen begegnen
, sofern es sich nicht um Individuen handelt, die bereits mehrfach einwandfrei
des Betruges überführt worden sind.

Gerade der Umstand, daß notorisch falsche und in Widerspruch mit den
Originalprotokollen stehende Geständnisse vorkommen, läßt eine über jeden

>) Dr. Crandon teilte dem Verf. brieflich mit, daß in neuerer Zeit 24 Sitzungen
ohne seine Anwesenheit stattgefunden hätten. Mitunter aber sei er gezwungen, teilzunehmen
, um seine Gattin gegen Uebergriffe gewisser Gelehrter zu schützen.


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