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Messer: Erkenntnistheoretische Bemerkungen zur Betrugshypothese. 533>
Leibe gehl, um ihn so handgreiflich zu überzeugen, daß doch Mitmenschen
keine bloßen „Vorstellungen' seien, sondern wirklich existierten, so- wäre* da*
vielleicht sehr überzeugend, aber jedenfalls kein — logischer Beweis.
Alle diese Erwägungen sollen lediglich zeigen, wie wenig es zu rechtfertigen
ist, daß man Behauptungen wie der: „Möglicherweise beruht das Okkulte doch
auf! Tricks", schon deshalb einiges Gewicht beilegt, weil sie logisch nicht zu
widerlegen sind.
Es handelt sich eben hier nicht um eine Frage widerspruchsfreier oder
widerspruchsvoller Begriffsbildung — nur auf diesem Gebiet entscheiden
logische Beweise oder Widerlegungen! Vielmehr stehen Wirklichkeitsfragen
zur Diskussion: i. Sind die okkulten Phänomene (oder gewisse
unter ihnen) wirklich? 2. Welches sind ihre wirklichen Ursachen?
Ueber Wirklichkeitsfragen kann aber nicht durch logische Beweise und Widerlegungen
als solche, sondern nur durch Beobachtungen und deren denkende
Deutung entschieden werden.
An sich ist es durchaus erlaubt, ja sogar methodisch richtig, die okkulten
Phänomene — wenn einmal zugestanden ist, daß sie „wirklich" und nicht
bloß halluziniert oder sonstwie „eingebildet" sind — nach den uns bekannten
Naturgesetzen zu deuten, also etwa durch Tricks zu erklären. Aber durch die
fortschreitend verbesserte Beobachtung und Kontrolle ist diese Betrugshypothese
in zahlreichen Fällen allmählich derart unwahrscheinlich geworden, daß
es sachlich durchaus begründet er&cheint, sie aufzugeben.
„Absolut" ist sie auch auf dem Wege der Beobachtung und der denkenden
Deutung („Erklärung") dos Beobachteten nicht zu widerlegen, weil
alle Erklärung der Wirklichkeit keine absolute Gewißheit bietet, sondern
— streng genommen — hypothetisch bleibt. Absolut gewisse Erkenntnis «Jes
Wirklichen ist eine — mit Kant zu reden — „regulative Idee", eine Aufgabe
, die wir immer nur annähernd?» nie vollkommen lösen können.
Aber freilich, wir sind vielfach in unseren Feststellungen bzw. Erklärungen
zu einem Grade der Wahrscheinlichkeit gelangt, daß dieser uns praktisch
als Gewißheit gelten kann.
Uebrigens kann die zähe Verteidigung der „Betrugshypothese" für die
wissenschaftliche Erforschung des Okkulten dadurch nutzbar gemacht werden,
daß sie Antrieb gibt zu immer weiterer Verbesserung der Versuchs- und
Beobachtungsbedingungen, der Kontrollmaßnahmen und der Genauigkeit der
Protokollierung und Veröffentlichung. Greifbarer wird jener Nutzen freilich
erst werden, wenn jene Skeptiker sich nicht mit der allgemeinen Behauptung
begnügen, Betrug sei eben doch möglich, sondern wenn sie in concreto
zeigen, w i e er denn in den besonderen Fällen möglich gewesen sei.
IV.
Eine Auseinandersetzung mit der extremkritischen Richtung,
Von Prof. Daniel Walter, Graz.
Wenn man aus der Erwiderung Dr. Baerwalds an Dr. v. Schrenck-Notzing
das Wesentliche herausschält, gelangt man zu zwei Leitsätzen seiner Methodenlehre
:
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