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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1927/0720
700 Zeitschrift für Parapsychologie. 11. Heft. (November 1927.)

von einer Brandmarkung der Dagma als Betrügerin keine Rede gewesen, wenn
auch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei im Rahmen
des theoretisch Möglichen gelegen hat. Es ist ja schon in Fällen eingeschritten
worden, wo Hellsehen durch Raum und Zeit gar nicht behauptet worden
war.

5. Große Bedenken muß man aber haben, wenn einer unkritischen Masse
durch den Geschäftsokkultismus Telepathie als Hellsehen, und noch dazu als
exaktes Hellsehen dargeboten wird. Wer mit der von mir seinerzeit kritisch
beleuchteten Reklame arbeitet, muß es sich gefallen lassen, daß er mit andern
Fingern angefaßt wird, wie der ernsthaft in stiller Klause arbeitende Gelehrte,
selbst wenn er sich in seiner Entdeckerfreude einmal geirrt haben sollte.

6. Es ist schade, daß ich die Leistungen der Dagma bei Herrn Sanitätsrat Bergmann
, welche Dr. Sünner in seiner Anmerkung erwähnte, nicht mit erleben durfte.
Das Sitzungsergebnis müßte gelegentlich doch noch veröffentlicht werden.

Gefahren der Unkenntnis in okkultistischen Dingen.

Die in Haag erscheinende, angesehene Tageszeitung „Het Vaderland" bringt
Mitte August d. J. an leitender Stelle einen ausführlichen Bericht über einen Fall,
der uns die Augen öffnet über ernste Gefahren, denen Spiritisten und vielleicht
nicht nur Spiritisten, sondern auch solche, die an die Tatsächlichkeit von Spukerscheinungen
glauben, infolge der noch herrschenden Unkenntnis in okkultistischen
Dingen ausgesetzt sind. — Hier in aller Kürze der Bericht.

Es kommt in einem holländischen Hause zu Spukerscheinungen: Stühle und
Tische werden umgeworfen, Gegenstände fliegen durch die Luft, Wasser wird
verunreinigt, Türen öffnen sich auf unerklärliche Weise; kurzum, es kommt zu
dem üblichen Höllenbreughel. Es finden sich Spiritisten ein und diese glauben
herauszubringen, daß der tolle Spuk durch den Geist einer Inderin verursacht
wird, die dem in Indien weilenden, mit seiner Frau in Scheidung liegenden Hausbesitzer
ein Kind gebar, das durch Opium beseitigt wurde, wofür sich die Mutter,
die durch Selbstmord endete, an den ehelichen Kindern zu rächen trachtet. Die
holländische Frau, die ihren Gatten haßt, bringt diese Beschuldigungen zu seiner
Kenntnis, und weiß es zu erreichen, daß der Mann nach Europa reist, damit er
sich, hier die Ueberzeugung von der Tatsächlichkeit des Berichteten verschaffe.
Der Mann kann nur an Wahnsinn glauben; er beauftragt einen Psychiater nach
dem Rechten zu schauen, und dieser, der in okkultistischen Dingen nicht nur
völlig unerfahren, sondern mit so starken Vorurteilen behaftet ist, daß er erklärt,
an die Erscheinungen nicht zu glauben, auch wenn sie ihm von sonst vertrauenswürdiger
Seite berichtet würden — führt die Frau nach kurzer Unterredung unter
Gewaltanwendung von Irrenwärtern ins Irrenhaus, wo sie anfänglich mit einer
größeren Anzahl Irrsinniger zusammengebracht wird. Erst nach zwölf Tagen erlangt
sie die Freiheit wieder, bleibt aber ihrer Kinder beraubt, die an ihr mit
ganzem Herzen hängen. — Die Schriftleitung dringt nun darauf, daß die Freiheit
holländischer Staatsbürger nicht so leichthin gefährdet werden dürfe, und nimmt
den Fall zum Anlaß, eine Aenderung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften
anzustreben. — Der Fall ist für uns Okkultisten von höchstem Interesse, denn
auch anderwärts hat sich Aehnliches bereits zugetragen. Im Deutschen Reiche
selbst sind solche Fälle wohl nicht mehr gut denkbar; da dürfte der Knabe Wolter
das letzte Opfer der Unkenntnis richterlicher und irrenärztlicher Kreise über okkultistische
Dinge gewesen sein, aber für Oesterreich beispielsweise kann man Aehnliches
noch für möglich halten. — Im Anschluß daran einige parapsychologisdhe
Betrachtungen. Der Fall scheint zu lehren, daß die Erscheinungen des ungeregelten
Mediumismus (Spukes) ausgelöst werden können durch die Träume einer
Person, die selbst nicht medial veranlagt ist. In unserem Falle ist nämlich nicht
etwa die Mutter das Medium, sondern die medialen Verursacher sollen ihre Kinder
und ein Dienstmädchen sein. Die romanhafte Erzählung mit der Inderin ist offenbar
nur als ein durch Haß erzeugter Traum einzuschätzen, der entweder zum
auslösenden Reiz wurde oder aber hinterher von dem Kausalitätsbedürfnisse erzeugt
wurde- D. Walter.

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