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Seeliag: Der wiederbelebte Drost-Prozeß
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Sensation! Nun schreibt mir aber der Sekretär des dritten Metapsychischen
Kongresses in Paris, Herr Dr. Osty, in einem Brief vom 6. Dezember 1927
wörtlich. „Je puis vous dire qu'il n'est pas vrai que Mme
Bisson ait ete exclue du Comite fran$ais du Congres des
llecherches Psychiques." Demnach ist also der Ausschluß der Madame
Bisson aus dem Komitee des Kongresses es trotz des „offenen Geheimnisses
" eine offene Unwahrheit, welche vom Grafen Klinckowstroem
leichtfertig in die Presse lanciert wurde zu dem Zareck, mein wissenschaftliches
Ansehen in den Augen der Leser herunterzusetzen. In Wirklichkeit
hatte Madame Bisson in freundschaftlicher Uebereinkunft mit dem Kongreßkomitee
sich damit einverstanden erklärt, daß ihr Name auf der Liste des französischen
Komitees nicht erscheinen solle, weil man wünschte, dasselbe aus
anerkannten Gelehrten zusammenzusetzen. Diese Angelegenheit hat also nicht
das. geringste zu tun mit den Untersuchungen an Eva C. und es entspricht
sicherlich einer übelwollenden geistigen Einsteilung, aus solchen rein
willkürlichen Vermutungen Zusammenhänge zu konstruieren, die in der Art,,
wie sie geschrieben sind, dem Leser den Anschein vorhandener Tatsächlichkeit
vortäuschen müssen.
Bedauerlicherweise bin ich immer wieder genfttigt, den leichtfertigen,
unwissenschaftlichen, ja beleidigenden und anmaßenden
Auslassungen des Grafen Klinckowstroem mit allem Nachdruck entgegenzutreten.
So konnte ich ihm immer wieder grobe Unkenntnis in dem von ihm
vorgebrachten Beweismaterial nachweisen. Ein typisches Beispiel neuerer Zeit
hierfür bietet die sogenannte „Entlarvung der Braunauer Medien durch Herrn
Vinton1)" welche er nicht nur in der „Umschau", in der „Zeitschrift für
kritischen Okkultismus", sondern auch in mehreren großen Tageszeitungen
des In- und Auslandes propagierte. Hierbei war er sbh vollkommen darüber
im unklaren, daß er das Opfer eines durchaus unglaubwürdigen jungen Eng-
länders geworden ist, der in seinem verlogenen Vorgehen vor Hochstapelei
und Anstiftung zur Privaturkundenfälschung nicht
zurückschreckte. Hier haben sich die unkritischen Nachbeter ausländischer Weisheit
infolge ihres blindwütigen Negativismus gegen die Paraphysik eine empfindliche
moralische Niederlage geholt.
Zur Tagesgeschichte.
Der wiederbelebte Drost-Piozefe.
Von Dr. Otto S eeling, Berlin.
Im „Archiv für Kriminaiogie" (Bd. 81, 2.-3. Heft) findet sich
unter der Ueberschrift: „Zur Frage der Kriminaltelepathie" der Abdruck der
Begründung des Urteils des Schöffengerichts Bernburg gegen den Lehrer
Drost. Diese Urteilsbegründung ist auf den Seiten 102—140 abgedruckt und
mit Anmerkungen versehen. Der Verfasser des so zustande gekommenen Artikels
ist Dr. Albert H e 11 w i g, Potsdam.
Seit dem Drostprozeß ist die Frage der Kriminaitelepathie so intensiv
weiter erörtert worden, daß das Problem als solches in wissenschaftlichen Kreisen
als geklärt gelten kann. Wenn g'ejchwohl auf die Notizen bzw. Anmerkungen
in etwas eingegangen wird, so geschieht es aus einem Gründe, der sich dem Leser
der folgenden Proben wohl von selbst erschließen dürfte. Durch die Wiedergabe
l) Vergl. v. Schrenck-Notzing: „Die angebliche Entlarvung der Braunauer
Medien." Zeitschrift für Parapsychologie, Dezemberheft 1927.
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