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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1928/0078
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Zeitschrift für Parapsychologie. 1. Heft. (Januar 1928.)

4. Falls bis zu dem genannten Termine ein Widerruf nicht bei den Akten eingegangen
ist, gelten Klage und Widerklage als zurückgenommen." -

Zu diesem Vorbehalt sah sich Dr. Winterberg veranlaßt in der Erwägung,
daß bei der demnächstigen Ablehnung Hellwigs im Insterburger Hellseherprozeß
die Gefahr neuer Zusammenstöße drohte, welche im Interesse der Sache bessor
vermieden würden.

Kleine Mitteilungen.

Wir freuen uns, unseren Mitarbeitern und Lesern melden zu können, daß der
Priv.-Doz. an der Universität Berlin, Dr. med. et phil. Arthur Kronfeld»
in die Redaktion unserer Zeitschrift eingetreten ist. Herr Dr. Kronfeld zählt seit
langem schon zu den eifrigsten Freunden der Parapsychologie, und es ist ihm
unvergessen, daß er im März 1922 auf den von dem Unterzeichneten im „Groß-
Berliner Aerzteblatt" veranlaßten Aufruf zwecks Gründung einer Gesellschaft für
Parapsychische Forschung der erste Arzt war, der diese Gründung begrüßte und
seinen Eintritt ankündigte. Seitdem hat er auch wiederholt in dieser Zeitschrift
das Wort ergriffen, wenn auch meist nur in kleinerem Umfang. Seine ausgedehnte
Praxis als gesuchter Nervenarzt, vor allem aber seine große Inanspruchnahme
als Forscher und sehr bekannter Schriftsteller auf dem Gebiet der Psychiatrie
und Psychotherapie verhinderten ihn bisher, mehr als geschehen sich mit der Parapsychologie
auch schriftstellerisch zu beschäftigen. Wir beginnen aber schon
heute mit einer größeren Abhandlung, die sich durch mehrere Hefte fortsetzen
wird. Bezüglich seiner redaktionellen Tätigkeit hat Dr. Kronfeld den Wunsch,
sich auf die Arbeiten philosophischen, psychologisch-theoretischen und erkenntniskritischen
Inhaltes zu beschränken.

Wir beglückwünschen uns und unsere Zeitschrift z-u dem Gewinn dieses auch
als Mensch sehr beliebten und hochgeschätzten Mannes und trefflichen Gelehrten
. Da wir seit Jahren, durch gleichen Beruf zusammengeführt, uns nähertreten
durften, besteht die begründete Hoffnung, daß das Zusammenwirken auch
in Zukunft von freundschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und somit die neue
Betätigung unseres Mitredakteurs für die Zeitschrift und die parapsychologische
Forschung recht erfolgreich sein werde. S ü n n e r.

Berliner Aerztliche Gesellschaft für Parapsychische Forschung.

Auf einem von ihr veranstalteten Vortragsabend sprachen am 14. Dezember
1927 als Referenten über das Thema „Juristisch medizinische Fragen zum Erichsen-
Prozeß, insbesondere: Auswahl, Stellung und Einfluß der Sachverständigen",
Rechtsanwalt Dr. Winterberg, Verteidiger im Erichsen Prozeß und Dr. phil.
Otto Seeling, Sachverständiger für Hypnose in demselben Prozeß.

Einleitend betonte der Vorsitzende der Gesellschaft, San.-Rat Dr. Bergmann,
&a£ zwar der in Frage stehende Prozeß durch seine ihm zugrunde liegende Straftat
— es handelt sich bekanntlich um ein hypnotisches Verbrechen — für die
Parapsychologie nur von untergeordnetem Interesse sei, aber doch eine besondere
Bedeutung gewinne durch seinen innigen Zusammenhang mit der ungemein
wichtigen Frage der gerichtlichen Sachverständigen in
okkultistischen Angelegenheiten. Es ist — so wurde vom Vorsitzenden
dargelegt — kein Geheimnis, sondern auch jedem Nichtjuristen hinlänglich
bekannt, daß in Strafprozessen, wo überhaupt ein Sachverständiger gehört
wird, dieser und nicht der Richter das Schicksal des Angeklagten entscheidet.
Wenn aber den Sachverständigen eine solche Macht tatsächlich zukommt, so muß
unter allen Umständen verlangt werden, daß sie ganz auf der Höhe ihres verantwortungsschweren
Amtes stehen und daß zu diesem allein solche Personen
berufen werden, die wirkliche Sachkenntnis besitzen.

Wie verhält es sich nun damit in okkultistischen Prozessen? Immer wieder
müssen wir es da erleben, daß die wirklich maßgebende Sachverständigkeit allein
solchen Herren zugeschrieben wird, die antiokkultistisch eingestellt sind. Glücklich
noch der Angeklagte, wo es sich nur um Hypnose, also um einen von der
offiziellen Wissenschaft bereits anerkannten Begriff und Zustand, handelt. Wie
aber muß es Medien ergehen, die unter der Anklage des Betruges vor Gericht ge-


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