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Zeitschrift für Parapsychologie. 7. Heft. (Juli 1928.)

die naturwissenschaftlich eingestellten Skeptiker durch die recht verschiede»-
artigen und durcheinander gemengten Ausstrahlungen der Erdoberfläche kaum
erklären können. Der „Kästchenversuch" mußte schließlich auch bei hochgespannten
Erwartungen mißlingen, da sich bei Oeffnen des Kästchens zum
Erstaunen alier Prozeßbeteiligten ergab, daß versehentlich — offenbar nicht
absichtlich zwecks Irreführung des Mediums — drei Zettel hineingetan waren.
Die Versuchsleiter hatten leider auch unterlassen, der Versuchsperson Gegensuggestionen
gegen Störungen und gegen Gedankenübergänge der Anwesenden
zu geben.

Die Gutachten.

Unzweifelhaft wäre eine baldige wörtliche Wiedergabe und Drucklegung
sämtlicher Schlußgutachten der 5 Gutachter Nippe, Kröner, Thoma, Dessoir, *
Kutzinski erwünscht, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Zwischenfragen
der verschiedenen Prozeßbeteiligten. Beachtlich jedenfalls, daß Dessoir
echte Anwesenheitstelepathie und Abwesenheitsbelepathie heute nicht mehr zu
bestreiten scheint; auf Vorhalt des Verteidigers gab er sogar die Möglichkeit
telepathischer Uebertragungen von Trauminhalten zu (vgl. hierüber Sigmund
Freud in der Vossischen Zeitung Nr. /j32 vom 12. September 1926). Demgegenüber
wieder sonderbar, daß Dessoir den vollkommen gelungenen Hellseh-
Versuch im Leipziger Landgerichtsgebäude (vgl. Dr. Hornung, „Forensische
Bedeutung des Hellsehens" im Archiv für Kriminologie, Band 76, Seite 271,
sowie Dr. Goldmann in der Zeitschrift für kritischen Okkultismus, Band III,
Seite i34) als sagenhafte Anekdote beiseite zu schieben versucht. Dessoir ist
auch der geistige Urheber der gemeinsamen Erklärung der 5 Sachverständigen
über den zweiten Versuch, wonach weder eine Tiefhypnose, noch eine Simulation
vorlag, sondern der Zustand auf Autosuggestion beruhend erklärt wurde.
Diese Erklärung sagte sämtlichen Prozeßbeteiligten nichts Neues, gibt aber
Anlaß zu dem Hinweis, daß in Zukunft weder in Prozessen noch bei Experimenten
derartige „gemeinschaftliche" Erklärungen ausgestellt werden sollten;
es handelt sich hierbei um einen der üblichen Tricks der Negativistengruppe
(vgl. die durch Hellwig herbeigeführte Erklärung der drei Sachverständigen im
Drostprozeß, sowie z.B. die Dessoirsche Formel vom 23. April 1922, betreffend
Pendelversuche mit Irma K.); eigenartig ist es auch, daß Hellwig und Moll
sonst ^edes sog. Kumulativprotokoll, welches die Unterschriften mehrerer Teilnehmer
trägt, als unwissenschaftlich bezeichnen.

Wissenschaftlich durchgearbeitet demgegenüber, das den ganzen Prozeßstoff
erfassende Gutachten Kröners, der eine Statistik über die Erfolge der
Frau G. in 65 Fällen aufstellte; hierunter 8 Fälle, bei denen Tat und Täter
allein durch Frau G. aufgeklärt wurden, weitere 8 Erfolge, bei denen sie
wesentliche Beihilfe zur Aufklärung leistete, weitere i4 Fälle mit richtiger
Aufklärung ohne ursächliche Mitwirkung usw., endlich insgesamt 16 Fälle mit
falschen Spuren. Das Ergebnis sind fast 5oo/o Erfolgsfälle, wobei Kröner
307 Einzpldaten von echter Anwesenheits- und Abwesen-
heitßtelepathie feststellte, nämlich 220 Einzelfeststellungen von
Telepathie zu Anwesenden, 69 Fälle von Abwesenheitsteiepathie und 18 von
echtem räumlichen oder prophetischen Hellsehen. Die Kritik der drei schriftlichen
Vorgutachten (Nippe, Geißler, Hellwig) im Vorverfahren bleibt dem
herauszugebenden Werk vorbehalten, da z. T. ohne jede Sachkunde, z. T. ohne


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