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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1929/0222
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Zeitschrift für ParaPsychologie. 3. Heft. (März 1929.)

rechnungsfähigkeit der Angeklagten zur Zeit der Verübung der Tat nicht übereinstimmten
, so daß die Meinung des ärztlichen Senates eingeholt werden mußte,
kann ich hier nicht wiedergeben. Der Gerichtshof erkannte, daß der freie Wille
der ungebildeten und zum Aberglauben neigenden Angeklagten sowohl durch
das Eintreffen aller vorhergesagten Geschehnisse, als auch durch die Nicht-
beantwortung der an das Weib gerichteten Frage in großem Maße beeinflußt
und herabgemindert war. In Anbetracht einer Reihe sonstiger mildernder Umstände
hielt der Gerichtshof auch das geringste Strafausmaß für das Delikt der
Anklage zu hoch, weshalb es solche Ausnahmeparagraphen in Anwendung
brachte, wonach die Tat als Vergehen mit Gefängnis bestraft werden kann.

Auszug aus dem Urteile des KönigI. Tafelgerichtes in
Szeged, vom 18. Januar 1928, Zahl B 675/31. (Sehr gekürzt.) „Der Nichtigkeitsbeschwerde
seitens des Vertreters der Angeklagten wird Folge gegeben
und demzufolge werden die Angeklagten reigesprochen.

Begründung: Die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten ist durch die Umstände
als ausgeschlossen zu betrachten. Durch das wunderbare Zusammenwirken
einer Reihe von Zufällen war deren, durch ihren Aberglauben ohnedies
schwache, Urteilsfähigkeit derart erschüttert, daß sie das wirkliche Bild der sich
ihnen dargetanen Situation nicht erkannt haben."

Zur Beurteilung dieses gerichtlich festgestellten Falles vom Standpunkte der
Parapsycbologie fehlen leider noch einige wichtige Anhaltspunkte, und zwar vor
allem die Feststellung des etwaigen Verhältnisses der erschlagenen Sophie Fabian
zu Tokär durch Briefe oder ihrer Umgebung gegenüber gemachte Aeußerungen
hierüber und allenfalls auch das Verhalten des durch Tokär selbst genannten
einstigen Nebenbuhlers Adam A. Dies war die Ursache der Verzögerung dieses
Berichtes, hoffte ich doch stets Zeit zu gewinnen, um nach dem, an der rumänischen
Grenze liegenden Gyula zu reisen, um an Ort und Stelle die erforderlichen
Erhebungen zu pflegen. Ich hoffe jedoch, daß durch vorstehenden
Artikel vielleicht jemand dazu anzuregen sein wird, der wissenschaftlichen Forschung
durch Beschaffung derartiger Details an die Hand zu gehen.

Erst dann werden auch wir diesen hochinteressanten und zweifelsfrei festgestellten
Fall abschließend beurteilen können.

Karl Röthy, Budapest.

Parapsychologisches in englischen Zeitungen.

Es darf als erfreuliches Zeichen der ständig steigenden Einschätzung unserer
jungen Wissenschaft in England bezeichnet werden, wenn große, führende Tagesblätter
ersten Ranges immer wieder ihre Spalten ernsten Berichten \on Forschern
unseres Gebietes öffnen. So brachte die angesehenste liberale Zeitung
„Daily News" seinerzeit ausführliche Berichte über die hochinteressanten Untersuchungen
des Londoner Großkaufmannes und Chemikers Herrn Warrick über
das Medium Frau Deane, und zwar auf Grund persönlicher Beobachtungen
des Vertreters der Zeitung, Herrn Palmer.

Ganz jüngst haben mehrere hochangesehene englische Tageszeitungen zur
Parapsychologie Stellung genommen, darunter wieder die „Daily News". Herrn
W^rrick, London, verdanke ich die Bekanntschaft mit einem interessanten Artikel
des bekannten Forschers H. Dennis Bradley, der in der Nummer vom
15. Jänner d. J. in der „Westminster Gazette" unter dem etwas sensationellen
Titel „Ich habe 500 Stimmen gehört" erschienen ist. Da wir im Zeichen des
sich rasch entwickelndenden Phänomens der „direkten Stimme" stehen, sei dem
Aufsatz folgendes entnommen (die ausschließlich spiritistische Deutung darf
die Würdigung der Erscheinungen nicht stören!).

Im Anschluß an einen Zeitungsartikel Lord Beaverbrooks sagt Bradley:
„Sie (die Verstorbenen) müssen uns unwiderlegbare Zeugenschaft ihrer Identität
, der Fortdauer ihrer Erinnerungen an Ereignisse, welche sich zu ihren
Lebzeiten zugetragen, und ihrer Kenntnis der seit ihrem Tode vorgefallenen
Geschehnisse geben."

Bradley behauptet, nun in Hunderten von Fällen Zeugnis vom persönlichen
Weiterleben erhalten zu haben, und zwar nicht durch den Mund und die Stimme
des Mediums, sondern durch die direkte, individuelle, charakteristische und erkennbare
Stimme der sich Mitteilenden, die an verschiedenen Stellen seines Zim-


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