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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0083
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Kleine Mitteilungen.

Rudi Schneider wieder in London.

Auf Einladung von Lord Charles Hope und Mr. Harry Price hat sich Rudi
Schneider Anfang November wieder nach London begeben, um im dortigen National
Labora'ory of Psychical Research unter den gleichen strengen Bedingungen
wie im Frühjahr 1929 abermals Sitzungen abzuhalten. Rudi Schneider hält
die Sitzungen dieses Mal ganz allein mit den englischen Gelehrten ab, keiner
seiner deutschen und österreichischen Verwandten oder Bekannten ist dabei,
hiermit dürfte also wohl endlich die Helfershelfertheorie zum Schweigen gebracht
werden, die selbst gegenüber den Sitzungen Rudis in London im Früji-
jahr 1929 wieder laut wurde. Herr D i n g w a 11 äußerte damals nämlich die
Vermutung, Herr Ing. Amereller, der das Medium bekanntlich begleitete, um die
elektrische Kontrolle auch im Londoner Laboratorium einzurichten, sei ein
Helfershelfer und Rudi werde nie und nim/mer ganz allein in London Sitzungen
abhalten. Wie verlautet, sind die Sitzungen bisher recht befriedigend verlaufen,
in einigen Sitzungen sollen die Phänomene teilweise sogar noch besser gewesen
sein, als im Frühjahr. Demnach darf man wohl erwarten, daß die englischen
Gelehrten, welche sich jetzt die Erforschung der Phänomene Rudi Schneiders
zur Aufgabe gemacht haben (ihre Namen sind noch nicht veröffentlicht),
zu befriedigenden Resultaten gelangen werden.

Wie schon das letztemal beschäftigt sich auch jetzt wieder die Presse ausführlich
mit Rudis Anwesenheit in London. Ja, der bekannte englische Berufstaschenspieler
und Zauberkünstler Mr. Noei Maskelyne will seine Phänomene
auf dzr Bühne nachahmen, andere behaupten jeUt, die Sekretärin von Price
mache möglicherweise die Phänomene. Auch die elektrische Kontrolle der Zirkel-
teilnehrrer (vgl. das Augustheft dieser Zeitschrift), der Umstand, daß die Phänomene
nicht bei Weißlicht stattfinden, der Gesang, die Grammophonmusik usw.
werden von ihm in der hekannten Weise beanstandet. (Man sieht, diese alten,
abgedroschenen Einwände tauchen immer wieder auf, wenn sie auch schon unzählige
Male widerlegt wurden.) Manche Gegner der Parapsychologie — auch in
Deutschland — wittern hierin bereits wieder eine Entlarvung. Da der Bericht
über Rudis Sitzungen in London im Frühjahr und die dabei angewendete Kontrolle
in England noch nicht veröffentlicht wurde, kennt Herr Maskelyne die
damals und jetzt zur Kontrolle des Mediums getroffenen Maßnahmen aber nicht
einmal Mr. Piice, der bekanntlich selbst ein erstklassiger praktischer und
theoretischer Taschenspielsachverständiger ist, hat Mr. Maskelyne'in teilweiser Erneuerung
seiner Herausforderung vom Frühjahr (vgl. diese Zeitschrift, September-
heftl929 S. 510 ff.) nunmehr 250 englische Pfund (zirka 5000 Mark) geboten (vgl.
„The Evening Standard" vom 3. Üezember 1929), wenn er in seinem Laboratorium
unter denselben Bedingungen wie Rudi Schneider dieselben Phänomene *wie dieser
hervorzubringen vermag. Ist er dazu nicht imstande, muß er dieselbe Summe
dem Charing Cross Hospital stiften. Zur Zeit der Abfassung dieser Zeilen
(19. Dezember 1929) war noch nichts über eine Annahme dieses Angebotes durch
Mr. Maskelyne bekannt. Ob sie noch erfolgen wird?!

Dr. Gerda Waith er.

Prozeß um das Spukhaus in Charlottenburg.

Bekanntlich war Anfang Oktober, am Tage nach einem in der Berl. Aerztl.
Ges. für Parapsychische Forschung erstatteten Bericht über das Spukmedium, ein
sensationeller Aufsatz mit Riesenüberschrift und Bildbeigabe des Hauses in dem
Abendblatt „Tempo" erschienen. Der Hausbesitzer fühlte sich dadurch geschädigt
, zumal sich im Anschluß hieran auch die übrige Großstadtpresse dieses
Falles bemächtigte.

Der Hauswirt strengte die Räumungsklage an, um sich der ihm unangenehm
gewordenen Mieter zu entledigen. Am 21. November kam es vor der Zivilkammer
des Amtsgerichts Charlottenburg zur Verhandlung. In der Klageschrift hatte der
Anwalt des Hauswirts bestritten, daß es Spukerscheinungen gäbe, und sich zum
Beweise auf einige Negativisten beruren, die bekanntlich niemals Spuk erlebt
haben. Die Eheleute Regulski wurden vertreten durch die Rechtsanwälte
Dr. Thiem und Dr. Tarnowski, die in ihrem Gegenschriftsatz zum Beweise der

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