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Ludwig: Autosuggestive Stigmatisation

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Von diesem Standpunkte ausgehend, weiß ich für vorliegende Arbeit, in
der ich notgedrungen zu einigen mich betreffenden Kritiken Stellung nehmen
mußte, keinen besseren Schlußakkord als die Worte, die mein lieber Freund
Dr. W. F. Prince in der Anmerkung zu seiner in der Zeitschrift für Para-
psychologie (Februarnummer 1929, S. 85) erschienenen Arbeit derselben sozusagen
als Motto zufügte1):

„Zu Nutz und Frommen jener allzu ernsten Leute, die sich kaum eine
akademische Diskussion über Tatsachen und Prinzipien vorstellen können, die
nicht von feindschaftlichen, persönlichen Gefühlen in Gang gebracht wären,
wünsche ich ausdrücklich zu erklären, daß ich für Dr. ... höchsten Respekt
empfinde und weder ihren guten Glauben noch ihre Gelehrsamkeit in Zweifel
ziehe."

Falls ein jeder von uns deutschen Forschern diese Höflichkeitsregel bei
unseren wissenschaftlichen Diskussionen zum obersten Grundsatz erhöbe, würden
wir bald erleben, daß auf Grund dieser freundschaftlichen Zusammenfassung
aller unserer ungeahnt wirksamen, latenten Kräfte in okkultistisch-parapsychologischen
Fragen, deren Lösung ohne unsere Beihilfe nicht zu erzielen war, der
in China während des Boxeraufstandes geprägte, ehrenvolle Hilferuf erschallen
würde: „Germans to the front!'*

Und wir würden dann mit an die Front treten und den Sieg mit erringen
helfen: dieses wäre unsere Belohnung zur Ehre unserer deutschen Spezial-
wissenschaft!

Autosuggeslive Stigmatisation.

Von Geh.-Rdt Professor Dr. Ludwig, Freising.

Daß es auf autosuggestivem Weg entstandene Stigmen gibt, ist ebenso sicher
erwiesen wie die Tatsache der durch Hypnose und Fremdsuggestion hervorgerufenen
Stigmen. Die modernen Forschungen von Forel, KraEft-Ebing,
Bernheim, Du Prel, Charcot, Liebault, Mesnet, Dujardin, Billot, Mantegazzau. a.
haben diese Tatsache erwiesen. Ich freue mich, einen sehr instruktiven neuen
Fall autosuggestiver Stigmenbiidung hier veröffentlichen zu können, der sich
im Herbst 1928 in einer bayerischen Stadt ereignete. Leider gestatten die Behörden
vorerst nicht die Nennung der Namen. Es handelt sich nämlich um
einen Strafgefangenen. Mir lagen aber die beglaubigten Abschriften der einschlägigen
amtlichen Berichte vor, so daß an der Echtheit derselben
ein begründeter Zweifel nicht aufkommen kann. In meinem Auftrag nahm
auch noch Herr Stadtpfarrer 0. in S. die nötigen Erhebungen unter Anwendung
größter Sorgfalt vor, so daß die parapsychische Forschung ihm zu Dank verpflichtet
ist. Ueber den Gefangenen sagt ein amtlicher Bericht vom 7. November
1928, er sei als Draufgänger mit hysterischen Zügen kriminalbiologisch typisiert
, habe sich bisher tadellos geführt und versehe im Gefängnis einen Vertrauensposten
. Auf den ihn besuchenden Geistlichen machte der Gefangene

1) Hyperkritik und Fehlmethodik

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