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Zeitschrift für Parapsychologie. 5. Heft. (Mai 1930.)

Beschreibung der bildlich dargestellten Person erfolgen. In meiner tinmittelbaren
Nähe saß der Hellseher Max Moecke. Er hatte zwei Photographien
in der Hand und bot sie Hanussen als Objekt dar. Beim zweiten Gang
durch das auf der Bühne versammelte Publikum reichte er Moecke einen Briefumschlag
mit der Bitte, die beiden Photographien hineinzutun. Ich sah, wie
Moecke heimlich eine Photographie verschwinden ließ, also nur eine hineintat.
Hanussen sagte nun: „In diesem Umschlag sind zwei Photographien", worauf
Moecke sofort widersprach. Hanussen antwortete: „Also habe ich mich geirrt,
es ist eine Photographie darin." Dann beschrieb er die Person des Dargestellten
als im Vergleich zum Fragesteller größer. Auch hier widersprach Moecke»
Darauf sagte Hanussen: „Nein, der Dargestellte ist etwas kleiner als Sie."
Moecke unterbrach die Fortführung des Experimentes mit der Bitte, das Kuvert
zu öffnen und doch einmal das Bild anzuschauen. Hanussen tat es und sagte
zum Publikum: „Das Bild stellt einen bekannten Hellseher dar, dessen Namen
mit M. anfängt." Das Bild stellte nämlich Max Moecke dar (!)
und hatte Postkartengröße. Wie mir Moecke nach der Vorstellung mitteilte,
hatte er an Hanussen geschrieben und einen Briefbogen verwendet, der Moeckes>
Bild in Paßgröße trug. Es erhebt sich h'ier die Frage, aus welchem
Grunde Hanussen bei seinen tatsächlich vorhandenen Fähigkeiten
die doch geradezu auffällige Fehlleistung nicht hat vermeiden
können.

Es muß zugegeben werden, daß sich derartige Experimente in einem gToßen
Saale niemals so beweiskräftig ausfuhren lassen (auch wenn keine Fehlleistungen
vorliegen), wie es vom wissenschaftlichen Standpunkte aus wünschenswert
erscheint; denn die Bestätigung der Deutung durch Kopfnicken oder
durch die Beantwortung der Frage „stimmte?", ist kaum ausreichend. So
wurde auch einige Mal auf solche Frage geantwortet: „Zum großen Teil."

Bezüglich der Hellsehexperimente ist zunächst die Terminologie richtigzustellen
. Es handelt sich um das, was wir sonst spontane Telepathie nennen;
denn es ist nur das von Hanussen wiedergegeben worden, was stark affektbetont
lebhaft soeben reproduziert im Wachbewußtsein der einzelnen Fragesteller
vorhanden war. Es sollte aufgeschrieben werden: ein Ereignis wie etwa Geburt
, Todesfall, Einbruchsdiebstahl, Autounfall, Brand-
k#tastrophe usw., und zwar nur ein solcher Vorgang, den der Fragesteller
selbst erlebt bzw. als Beobachter seiner Umgebung erfahren hat. Auf
den Zettel mußte geschrieben werden: i. Tag und Stunde und Jahr; 2. genaue
Oertlichkeit und der Name des Fragestellers. Von den vielen eingegangenen
Zetteln wurden nur wenige berücksichtigt. Auch hier wäre es wissenschaftlich
interessant, nach welchen Gesichtspunkten
die geeigneten Zettel herausgefunden wurden. Warum wurden
sie nicht ausgelost?

Den Juristen dürfte noch die Frage interessieren, unter welche Rubrik
der Trancezustand Hanussens — sofern ein solcher tatsächlich vorliegen sollte —
einzureihen ist, mit Rücksicht auf die oft erlassenen Verbote des Preußischen
Polizeiministeriums, auf der Bühne Zustände wie Autohypnose und ähnliche


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