http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0580
534
Zeitschrift für Parapsychologie. 9. Heft. (September 1930.)
Hilfe einer Verlängerungsschere oder eine® Enterhakens die Gegenstände, die
sich vor der Vorhangsöffnung des Kabinetts mehrere Fuß von ihm entfernt
befanden, bewegen müssen. In einigen Fällen hätte es sogar seine Kontrollhandschuhe
und -Überschuhe ausziehen, sich hinter die Vorhänge begeben und
entweder seine eigene oder eine künstliche Hand unter das Rotlicht hervor-
streckeiii müssen; dann hätte es wieder zu seinem Stuhl zurückkehren, die
Handschuhe und Ueberschuhe anziehen und dabei die elektrische Kontrolle die
ganze Zeit hindurch richtig funktionieren lassen müssen.
Selbst wenn man die Möglichkeit eineb Einverständnisses des ersten Kontrolleurs
annehmen würde, wäre doch auch der zweite Kontrolleur, dessen
rechte Hand über diejenigen des Mediums und Kontrolleurs lag, bei der Betrugshypothese
mit in Betracht zu ziehen.
Nein, der zweite Kontrolleur hätte auch mit eingeweiht sein müssen. Rudi
Schneider atmet jedoch, wenn er sich in Trance befindet, auf eine ganz besondere
Art (die wirklich dem Aufblasen eines Fahrradschlauches sehr ähnelt),
und dadurch ist es leicht, seine Stellung auch in völliger Dunkelheit zu lokalisieren
, der Kontrolleur hätte also diese Atmung für ihn vollziehen müssen,
während er hinter die Vorhänge kroch und sich dabei irgendwie zu gleicher Zeit
mit ihm unterhalten müssen. Eine weitere Schwierigkeit, mit der jede Betrugstheorie
fertig werden muß, ist, daß das Medium in der Trance (als „Olga") mitunter
etwas flüstert, und daß manchmal sich Phänomene gleichzeitig mit diesen
geflüsterten Bemerkungen abspielten; in der Rolle eines Helfershelfers d-es
Mediums hätte der Kontrolleur also zu seinen übrigen Leistungen! auch noch
geflüsterte deutsche Aeußerungen hinzufügen müssen.
Um selbst betrügerische „Phänomene" hervorzubringen, müßte der Kontrolleur
eine Hand frei machen, wenn er auch nur die geringste Vcrhangbewe-
gung mit einer Verlängerungsschere erzeugen wollte und dies, wahrend das
Medium seinen Metallhandschuh gegen denjenigen des Kontrolleurs hält, urn
die elektrische Kontrolle in Gang zu halten. Dies könnte kaum ohne Mitwisisen
des zweiten Kontrolleurs vor sich gehen.
Der zweite Kontrolleur streckt seine rechte Hand unter dem linken Arm
de9 Kontrolleurs durch und legt sie auf dessen und des Mediums Händel. Er
ist der einzige Sitzungsteilnehmer, der ein Glied außerhalb der beiden elektrischen
Stromkreise hat, aber auch für ihn wäre es fast unmöglich, seine Hand
ohne Wissen des ersten Kontrolleurs zurückzuziehen und ganz ausgeschlossen,
seinen Stuhl zu verlassen, ohne daß der Sitzungsteilnehmer zu seiner linken,
(dessen rechte Hand seine linke umklammert hält) es merken würde.
Ein weiterer Platz, der für einen Helfershelfer günstig scheinen könnte,
ist derjenige am entgegengesetzten Ende des Halbkreises der Sitzungsteilnehmer.
Da ich mich mehrmals dort befunden habe, kann ich aus eigener Erfahrung
unseren angenommenen Kritikern sagen, daß es für den dort Befindlichen
selbst mit Hilfe des neben ihm Sitzenden äußerst schwierig wäre, sich aus den
Kontrollhandsdhuhen und Ueberschuhen zu befreien, ohne den elektrischen
Kontakt zu unterbrechen und es möglich zu machen, das Kabinett zu erreichen,
ohne den Verdacht der übrigen Sitzungsteilnehmer zu erregen. Die fast ununter-
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0580