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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0606
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Zeitschrift für Parapsychologie. 9. Heft. (September 1930.)

Kleine Mitteilungen.

Konnersreuth vor Gericht.

Wir brachten wiederholt Berichte über die von dem Freiburger Nervenarzt
Dr. Eduard Aigner gegen den bekannten Schriftsteller Ritter von Lama
wegen Beleidigung geführte gerichtliche Klage. Das Amtsgericht München
hatte unterm 22. April 1929 Ritter von Lama zu 300 Mark Geldstrafe und
Dr. Aigner auf Grund der Widerklage Lamas zu 200 Mark Geldstrafe wegen
Beleidigung verurteilt. Das Landgericht München hat als Berufungsinstanz das
richterliche Urteil bestätigt. Dr. Aigner hat gegen diesen Entscheid Revision
eingelegt. Das Oberste Landesgericht München hat nunnmehr das Urteil der
ersten beiden Instanzen aufgehoben, soweit es den Kläger Dr. Aigner betraf
. Dr. Aigner ist freigesprochen, die auf die Widerklage treffenden
Kosten der drei Rechtszüge hat Ritter von Lama zu tragen. Das Urteil
gegen Lama, der keine Revision eingelegt hatte, bleibt bestehen.

Dr. Aigner hatte bekanntlich als ärztlicher Sachverständiger vor Gericht
in Erfurt die Schrift von Lamas über Konnersreuth abfällig beurteilt und sein
Gutachten in der Presse veröffentlicht. Von Lama hatte in beleidigender Form
im „Bayerischen Kurier", München zu diesem Gutachten Stellung genommen.

Nochmals Hellwig.

Auf unsere im vorigen Hefte gebrachte Mitteilung, daß Herr Hellwig sich
in seinem Rundschreiben gebrüstet habe, daß es ihm vor längerer Zeit gelungen
sei, Herrn Prof. Oesterreich unserer Zeitschrift abwendig zu machen, geht uns
von dem Letztgenannten eine Zuschrift zu, in der es heißt: „... diese Tatsache
ist mir nicht weniger unbekannt als Ihnen. . . Es ist mir vollkommen rätselhaft,
wie er /u jener Vermutung überhaupt nur kommen konnte. Die Zurückziehung
meines Namens liegt Jahr und Tag zurück, und ich kann mich durchaus nicht
entsinnen, daß ich in jener Zeit mit ihm irgendeine Zeile gewechselt habe/4 Inzwischen
hat Herr Hellwig, wie wir hören, jene Behauptung unaufgefordert Herin
Prof. Oesterreich gegenübe- als nicht gefallen bezeichnet. — Wir bemerken dazu,
daß jene Mitteilung uns von absolut glaubwürdiger Seite gemacht worden war,
Uie Gelegenheit hatte, Hellwigs Brief einzusehen. Doch sind seine Rundschreiben
anscheinend alle persönlich gehalten und verschieden.

Wir erhalten ferner folgende Zuschrift, die wir gern veröffentlichen:
Zur Psychologie und Charakterologie der Antiokkultisten.

Sehr geehrter Herr Kollege!

Unter dem Tite! „Zur Psychologie und Charakterologie der Okkultisten"
existiert ein Buch von Ulbert Moll. Ich habe es nicht gelesen. Mir genügte
die Abfertigung, die Sie ihm auf Seite 612 des Jahrgangs 1929 der Zeitschrift
haben zuteil werden lassen. Es wäre aber meines Lrachtens sehr verdienstvoll,
wenn jemand, der hierfür geeignet wäre, eine Psychologie und Charakterologie
der Antiokkultisten schreiben würde. Es finden sich da manche übpreinstirn-
mende Züge. Da es mir selbst an Zeit mangelt und ich die wenige, die mir
meine Berufstätigkeit für wissenschaftliche Zwecke übrig läßt, zu werteschaffender
Arbeit benötige, kann ich Ihnen heute mit dieser Zuschrift nur einen
kleinen Beitrag liefern. Ich würde auch das nicht getan haben, wenn mir nicht
die persönlichen Anfeindungen des Veranlassers, Herrn Landgerichtsdirektois
Dr. Hellwig, gegen Sie in Ihrer Stellung als Hauptschriftleiter diesei Zeitschrift
bekannt geworden wären.

Mir brachte vor einiger Zeit ein Patient zwei Hefte der bekannten volkstümlich
-naturwissenschaftlichen Zeitschrift „Kosmos" ins Haus, mit dem Bemerken
, daß ich in einer Abhandlung über Telepathie und Heilsehen darin genannt
sei. Es waren die Hefte 2 und 5 (Februar und Mai) 1930 und da als
Verfasser Herr Landgerichtsdirektor Hellwig zeichnete, war eine wohlwollende
Stellungnahme von vornherein nicht zu erwarten. Der Sachverhalt erwies sich
nun so, daß im ersten, dem Februarheft, den Lesern vom Verfasser mit diesen
eigenen Worten die Aufgabe gestellt wird: „Auf welchen Gegenstand oder auf


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