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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0686
636 Zeitschrift für Parapsychologie. 10. Heft. (Oktober 1930.)

Korrespondenzen zwischen dem Landgerichtsdirektor und Drostschen Klienten,
mit Kriminalbeamten und den Staatsanwälten, und endete mit Heulen und
Zähneklappen, indem der durch die flellwigsrben Anfiokkultin-Tnjektionen
aktivierte Staatsanwalt auf Grund einiger Anzeigen Herrn Drost vom Dienst
weg verhaften und einsperren ließ. Der Apparat funktionierte ausgezeichnet.
Sofort war Herr Hellwig auf dem Plan. Man machte ein Experiment mit dem
völlig zerschmetterten Drost und einem tödlich eingeschüchterten weiblichen
Medium, das sich noch dazu in anderen Freiständen befand. Das Experiment, in
Wirklichkeit eine seelische Folterung mit iooprozentiger Mißerfolgsgarantie,
verunglückte programmäßig. Der Haftentlassungsantrag Drosts, bei dem gewiß
weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr vorlag, wurde von der Staatsanwaltschaft
auf gutachtlichen Rat Hellwigs mit der klassischen Begründung abgelehnt
, Drost könne vermittels seiner hypnotischen Fähigkeiten die Zeugen
verwirren. Drost schmachtete fünf Monate in Untersuchungshaft.

Und nun kommt das Abstoßendste: Herr Landgerichtsdirektor Dr. jur.
Albert Hellwig, Potsdam, Kapellenbergstr. 3, brachte es fertig, dem im Gefängnis
schmachtenden Drost einen man kann nur sagen, schmalzigen
Brief zu schreiben. Er arbeite gerade an einem Werk über die Psychologie!
der Untersuchungsgefangenen, und er bitte Herrn Drost um diesbezügliches
Material aus dem Schatze seiner ja nunmehr wohl reichlich gesammeltem
Erfahrungen. Wie fühle er sich in der Haft, wie finde er sich damit ab, womit
beschäftige er sich in seinen Gedanken, sei ihm seine Frömmigkeit ein Trost
usw. usw. Es werde ihn, Drost, gewiß trösten, wenn er sich über seinen Seelen-
zustand Rechenschaft ablege und ihm, Hellwig, das diesbezügliche Material
zur Verfügung stelle. Das schreibt ein Richter an einen durch seine Mitwirkung
Angeklagten und Eingesperrten, ein Richter, der noch dazu ausersehen ist, im
Prozeß seines psychologischen Vivisektionsopfers als Gutachter (in einer Materie
, von der er notorisch nichts verstand) eine ausschlaggebende Rolle zu spielen.
In Wirklichkeit hat der Herr Gutachter wohl versucht, auf diesem Wege wertvolle
Geständnisse von Herrn Drost bezüglich der ihm nachzuweisenden Bös-
gläubigkeit zwecks etwiiqer späterer Ueber führ uns? herauszulocken. „Gesegnet
sind die Frommen, ihnen muß jedes Ding zum besten dienen!"
^ Das vierhundert Seiten lange Gutachten Hellwigs — ein geradeza klassischer
Gallimatbias — ist einzig dem Zwecke gewidmet, durch Hinwegdisputierung
der Drost günstigen Zeugenaussagen den Nachweis zu führen, daß der Ben
klagte nicht mehr gutgläubig hinsichtlich der Stichhaltigkeit und Nützlichkeit
seiner Versuche gewesen sein könne. Hätte Herr Hellwig nur ein ganz klein
wenig praktische Erfahrung in okkulten Dingen, ein Atom seelischen Verständnisses
und ein Gramm guten Willens anstatt seiner fanatischen Verbissenheit besessen
, so hätte er unschwer erkennen müssen, daß in diesem Fall — vom praktischen
Nutzen der Kriminaltelepathie einmal ganz abgesehen, ebenso wie von
der Echtheit der medialen Leistungen — von Bösgläubigkeit und betrügerischer
Absicht keine Rede sein konnte. Drost wurde deshalb trotz aller dialektischen
Salometänze seines Sachverständigen vor dem hohen Gerichtshof, wobei er
sich vollkommen als Gehilfen und Einpeitscher des Staatsanwalts fühlte und


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