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auch gerierte (was besonders der berühmte Gerichtsberichterstatter Sling schwer
gerügt hat), freigesprochen.

Am ersten Prozeß tage erschien bereits ein Hellwigscher Artikel im
„Lokalanzeiger" und einer Reihe anderer Zeitungen mit dem bezeichnenden
Titel: „Betrügerische Medien vor Gericht!" Herr Hellwig leugnete
später, daß dieser Titel von ihm stamme. Jedenfalls entsprach er oihne
weiteres dem Inhalt des Aufsatzes, der eine glatte Präjudizierung des Urteils
war, und natürlich die üblichen Spitzen gegen die parapsychologischen Sachverständigen
und die Paraps\jchologie enthielt. Daß der Herr Sachverständige
schon vor dem Prozeß mit seinem Urteil fertig war und unter keinen Umständen
an eine Revision desselben dachte, ging auch aus einem im Güntiher-
Geffersprozeß bekannt gewordenen Brief an den Königsberger Kriminaldirektor
Vogel hervor, welchem er schrieb, es sei ihm der Beweis gelungen, daß Drost
unmöglich gutgläubig gewesen sein könne. Das zu einer Zeit, als das Verfahren
gegen Drost noch schwebte.

Bereits am ersten Prozeßtage erzählte mir ein Journalist, Hellwig habe sich
seiner Zeitung als Berichterstatter für den Drostprozeß angeboten. Nicht
etwa für einen nachträglichen kritischen Bericht, sondern als fortlaufenden
Tagesberichterstatter. Tch erklärte das glatt für unmöglich. Aber tatsächlich
fanden wir nach wenigen Tagen die Hellwigsche Prozeßreportage in etwa sechs
Zeitungen, gezeichnet mit der geheimnisvollen Chiffre A. II. In diesen Aufsätzen
verherrlichte der Berichterstatter A. II. den Sachverständigen Albert
Hellwig und machte Propaganda gegen den Angeklagten. In der Tat halte Hellwig
schon dem in der Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten verkündet,
er werde dafür sorgen, daß er den elenden Skribenten von Geriahtsbeificht-
erstattern das Handwerk legen werde. Ein derartiger Fall von Zweieinigkeit
oder Persönlichkeitsspaltimg oder wie wir's nennen wollen, steht, glaube ich,
in der Geschichle der Parapsychologie wie der Juristerei ziemlich einzig da.
Damals prägte man für Hellwig, der ja den Medien ihre enormen „betrügerischen"
Geschäftsverdienste auf den Pfennig nachzurechnen pflegt, den Ausdruck:
„Geschäfts-'Yntiokkultist". In der publizistischen Nachkontroverso sprach dann
Hellwig von den „elenden Drahtziehern" des Prozesses, womit er scherzhafterweise
aber nicht den Einpeitscher A. IL, sondern die Partei Drosts
und seines Verteidigers meinte. Als ob diese Seite den Prozeß aus Reklame-
gründen angezettelt habe. Ein geradezu göttlicher, allerdings unfreiwilliger
Witz!

IV.

Noch während die Sache Drost in der Schwebe war, hatte sich Hellwig
in neue Unternehmungen gestürzt. In Königsberg schwebte zur Zeit ein Strafverfahren
gegen die Hellseherin Else Günther-Geffers wegen angeblicher
Falschbeschuldigung in sechs Fällen. Der stets mehr als biereifrigo Herr
Landgerichtsüirektor wartete nicht, bis man ihn holte. Er schrieb an den
Kriminaldirektor Vogel einen Brief, in welchem er diesen bat, er möge ihn
doch an die dortige Amtsanwaltschaft als Gutachter empfehlen. Er sei mit


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