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638 Zeitschrift für Parapsychologie. 10. Heft. (Oktober 1930.)
der Materie aufs beste vertraut, kenne die Schwierigkeiten im Nachweis der Bösgläubigkeil
, habe eine solche dem Drost soeben nachgewiesen, or sei so ziemlich
der einzige, der wirklieb Bescheid wisse, und was der schmeichelhaften Empfehlungen
des Journalisten A. IL über den Sachverständigen V. H. mehr waren. Kurz,
er empfahl sieh als den einzig wirklichen und wahren Sachverständigen gewissermaßen
mit der nahezu looprozentigen Erfolgsgarantie auf Verdonnerung. Der
Erfolg dieses diskreten Schrittes war, daß der Oberstaatsanwalt Ilellwig die
xlkten kontra Günther-Geffers mit der Bitte um gutachtliche Aeußerung über
die Aussichten einer eventuellen Verurteilung übersandte. Diese gutachtliche
Aeußerung ließ etwa fünf Monate auf sidh warten, angefüllt mit verschiedenen
Entsehüidigungsbriefen des gutachtlichen Aeußerers wegen seiner wahnsinnigen
Arbeitsüberlastung in Sachen Okkultistenbekämpfung usw. Gleichzeitig
verlangte er \om Oberstaatsanwalt einen Revers darüber, daß er sic'h
nicht als Gutachter angeboten, daß er den Prozeß nicht angezettelt habe usw.
Kurz, daß er alles das nicht getan habe, was er in Wirklichkeit doch getan
hatte, um, wie er meinte, gegen die niederträchtigen Einwände der Okkultisten
rückengedeckt zu sein. Der Entwurf zu diesem Revers allein ist ein
Aktenstudium wert.
Schließlich traf die gewünschte kurze, gutachtliche Aeußerung ein. Sie
hatte nur 370 Seiten Umfang. Davon waren etwa 70 Prozent abgeschriebene
Akten, der Rest Aeußerung. Anliegend eine Licjuidation über 5oo Arbeitsstunden
ä M. 3.- , gleich M. i5oo, mit dem Bemerken, wie furchtbar billig
das sei, denn als Journalist verdiene er in der gleichen Zeit das iünf- bis zehnfache
und seine Artikel seien überhaupt sehr gesucht (Rechnet man die
\ktenabschriften ab, so hatte Herr Ilellwig für die Schreibmaschinenseite
etwa 5 Stunden gohrrucht. was allerdings die Qualität winer Leistung nicht
wesentlich gohoben zu haben schien. Ein armer Mann, wie ich <iner bin,
der jedes seiner Gutachten zweimal zu Papier bringt, bis er es in die endgültige
Form schweißt, hat allerdings nie mehr als eine Gutaehlerstnnde pro zwei
Seiten zu berechnen ge»vagl.)
Anlwoit des Herrn Ob<n^aalsanwaJts: Er habe eine kurve gutachtliche
Aeußerung, kein erschöplendes Gutachten verlangt. Für eine solche seien
42 Stunden und 36 Mark, nicht i5oo Mark eine ausreichende Bezahlung,
welche fr anbei überweise. Das „erschöpfende" Gutachten Hellwigs in welchem
er die Vnklageerhebung empfahl und mit seiner und Grolles Hilfe die sichere
Verurteilung in Aussicht stellte, war derart überzeugend, schlagkräftig und
brauchbar, daß die offenbar lief erschütterte Amtsanwaltschaft das Verfahren
einstellte, f'nd l'ür diese* Meisterwerk sollt** der Staat i5oo Mark zahlen.
xVIan sollte einmal zusammenrechnen, welche Summen die ohne Herrn Hellwigs
gütige Assistenz niemals zustandegekommenen, mit Fieisprechung endenden
diversen Hellseherprozesse gekostet haben. Es ist eine recht stattliche
Summe, von der ein erklecklicher Teil in die Tatchen (hs Herrn l.andgerichts-
direktors floß.
Natürlich hat auch im Falle Günther-Gaffers eine eifrige Korrespondenz
stattgefunden mit Klienten, mit Geschädigten, mit Kriminalbeamten und der
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