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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0692
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wigi gloriam! Bloß damit die verhaßten Paraps)chologen nicht recht hehalten,
mögen die vielleicht unschuldig Verurteilten ruhig weiterschmaehlen. Ich üher-
lasse es dem Urteil der Leser, oh ein solches Niveau der Einstellung noch zu
unterbieten ist.

VI.

Sein neuestes Argument gegen mich, mit dem er landaus, landein hausieren
geht, ist dies: Ich würde selbst in Parapsychologenkreisen nicht mehr ernst genommen
. Der überzeugte Spiritist Lambert habe mich in seinem Aufsatz über
den Fall Günther-Geffers als „begeisterten Positivisten", was Ilellwig offenbar
für ein Schimpfwort hält, bezeichnet. Herr Lambert hat mir erklärt, daß er
diesen Ausdruck in keiner Welse in absprechendem Sinne gebracht habe, sondern
genau so, wie man ihn selber in bezug auf Eusapia Paladino als begeisterten
Positivisten bezeichnen könne. (Bezüglich meinei wissenschaftlichen Ernsthaftigkeit
ist mir das Urteil von Oeslerreich, Driesch, Dessoir usw. maßgebender
als die wissenschaftlich unfundierte Vnsieht des Laien Ilellwig.j Daß Lambert
und ich in Sachen Günther-Geifers zu verschiedenen Urteilen kommen
, beruht auf folgendem: Lambert benutzte als Quelle das nachträglich
und aus dem Gedächtnis angefertigte Urteil eines negativ befangenen
Inslerburger Landgerichtsrates, ich da* fünfmal so umfangreiche,
unmittelbar aufgenommene, stenographische Protokoll. Ferner stützte ich mich
auf meme Teilnahme am Prozeß und auf den Umstand, daß ich vier Monate
mit Frau Günther-Geffers gearbeitet habe. Daß diese Differenz der
Quellen die Differenz des Urteils zwanglos erklärt, dürfte vielleicht auch einem
Quartaner klar /u mac hen sein. Ich habe dies Herrn Ilellwig in einer Diskussion
in der Deutschen Gesellschaft 191 V entgegengehalten. Trotz dieser do(h wohl
absolut einleuchtenden und unwiderlegbaren Richtigstellung hat Herr Ilellwig
natürlich nach wie \or die falsche Vuslcgun^ des Lambertschen Vnsspruches
unentwegt weiter kolportiert bis auf den heuligen Tag, genau wie er es in dem
anfangs geschildei ten Prolokollfall getan hat. Ob aus Mangel an Einsicht
odei gutem Willen, das zu entscheiden, überlade ich dem Leser.

Lebrigens hat l[elb.\ig nicht schlecht nach diesem stenographischen Günther-
Geffers-Prolokoll geangelt, nachdem er die freigesprochene Frau Günlher-
(Jeffeis in der „Königsberger Zeitung" abermals mit vielen und dürren Worten
als Betrügerin angeprangert hatte, was er bewiesen zu haben \orgab. (Natürlich
alles unter dem Schutz des Paragraphen 193.) Den letzten Versuch, hinter
meinem Rücken eine Abschrift zu erlangen, unternahm er bei meiner ehemaligen
Sekretärin, Fräulein Baader, die damals todkrank in der Charite lag. Daß
er sich an sie wende, schrieb er, geschehe, weil er sich an mich, wegen meiner
unfairen Kampfesw eise, leider nicht wenden könne. Er spekulierte offenbar
darauf, daß ich mich mit Fräulein Baader überworfen hätte. Fräulein Baader
bat, sie im Hinblick auf ihren schwerkranken Zustand in Ruhe zu lassen. Darauf
Ilellwig: Zu seinem Bedauern sei er außerstande, diesen Wunsch zu erfüllen.
Er müsse sie um Erklärung ersuchen, wieso sie dazu komme, der Frau Günther-
Geffers als Führerin zu dienen, da sie aus meinem Gutachten wissen müsse,


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