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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1930/0746
692 Zeitschrift für Parapsychologie. 11. Heft. (November 1930.)

In einigen der obigen Fälle kann man aus den Wünschen des Spukenden
auch ein Interesse am Ergehen eines Lebenden herauslesen.
Reine Fälle dieser Art sind keineswegs selten. Ich will einen anführen, der
überdies durch ein anscheinendes Element der Vorschau seitens der Spukenden
verwickeil wird. Es handelt sich um die Erfahrungen des Herrn Mamtschitsch,
eines gebildeten Russen, der zu wiederholten Malen, stets unerwartet, nie im
Schlaf, die Erscheinung einer verstorbenen Freundin, Palladia mit Vornamen,
hatte, die auch von andern Anwesenden wahrgenommen und vom Hunde des
Perzipienten stets mit äußerstem Entsetzen aufgenommen wurde. Also eine
echte Spukgestalt. Eines Tages nun sprach sie zu Mamtschitsch die Worte:
„Ich bin dagewesen, ich habe gesehen", und am Abend des gleichen Tages erzählte
ihm eine Dame, die er erst einmal gesehen hatte, daß sie, in der Frühe
erwacht, jemand nahe an ihrem Bette gespürt und die Worte gehört hätte:
„Fürchte dich nicht, ich bin gut und liebevoll/* Mit dieser Dame verlobte
sich später Mamtschitsch, woran er nach jener ersten Begegnung schwerlich
gedacht haben dürfte, und es liegt nahe, anzunehmen, daß Palladia dies bevorstehende
Schicksal vorausgesehen und ihre Teilnahme daran den beiden Nächst-
beleiligten zum Ausdruck gebracht habe1).

Neben den bisher belegten Interessen und Wünschen scheint Reue über
begangenes Lnrecht und, was ja meist nur die Kehrseite davon ist, der
Wunsch nach Aussöhnung mit Hinterbliebenen nicht selten den Quellpunkt
eines Spukes zu bilden. Freilich können wir hier nicht so leicht erwarten,
daß sich dieses Motiv aus dem bloßen Ablauf des Spuks werde herauslesen
lassen, wie das bei den bisher besprochenen, der Fall war. Daß ein Spuk aufhört
in dem Augenblick, da gewisse Angelegenheiten des Verstorbenen geregelt
werden, kann uns auf die Vermutung bringen, daß eben diese Angelegenheiten
ihn nicht zur Ruhe kommen ließen. Reue oder der Wunsch nach Aussöhnung
dagegen sind zunächst subjektive Zustände, die größtenteils von äußeren Vorgängen
und Leistungen unabhängig sind, sich also nur persönlich äußern und
persönlich erledigen können. Die hier fraglichen Fälle setzen daher schon einen
direkteren und ausdrücklicheren Verkehr mit dem spukenden Wesen voraus.
In manchen Fällen verlauft dieser Verkehr, außerhalb des eigentlichen Spukens,
über ein Medium; in andern beruht er auf direkten Aeußerungen des Spukenden
selbst. In die erstere Rubrik fällt z. B. folgende Geschichte, für die sich
R/*D. Owen verbürgt. Die Berichterstatterin, Miß V... ., zu Besuch bei ihrer
Tante in einem Spukhause, sah ihrerseits eine ältliche Frauengestalt in Dienstbotenkleidung
daselbst umhergehen, die sie zunächst für eine Lebende hielt,
und die anscheinend zu ihr zu sprechen suchte. Nach einiger Zeit bei einer
mediumistischen Freundin zu Besuch, erhielt sie Kommunikationen einer gewissen
Sarah Clarke, ein Name, den sie und die Freundin nicht kannten. Diese
Sarah Clarke behauptete, daß sie während jenes Besuchs der Miß V. in dem
Spukhause zu ihr zu sprechen versucht habe, um ihr gewisse Diebstähle zu
beichten, die sie als Dienstbote jener Tante begangen hatte; denn der Wunsch,

0 Proc. S. P. R. X 387 ff.


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