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Mattiesen: Ueber die psychologische Seite des Spuks.

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jenen Fehltritt zu bekennen, zwinge sie wider Willen, in jenem Zimmer zu
spuken, das sie zu Lebzeiten bewohnt hatte. Bei erster Gelegenheit erkundigte
sich Miß V. bei ihrer Tante nach jener Sarah Clarke, der diese indessen das
beste Zeugnis ausstellte. Erst als Miß V. der Tante die ihr mediumistisch mitgeteilte
Liste der Diebstähle vorhielt, die genau mit derjenigen verschwundener
Gegenstände übereinstimmte, schöpfte diese Verdacht und verzieh der Sarah
Clarke. Von diesem Tage ab hörte das Spuken auf1).

Im folgenden Falle aus den Proceedings S. P. R. ist der Wunsch des
Spukenden nach Aussöhnung aus seinen Aeußerungen selbst zu entnehmen.
Vierzehn Tage, nachdem eine gewisse Mrs. G. im Winter 1887 eine neue Wohnung
bezogen hatte, hörte sie nachts Schluchzen und Stöhnen, dazwischen ein
schweres Aufschlagen, und von einer sehr angenehmen Stimme die Worte:
„O vergib mir." Sie und andere nahmen während der Folgezeit wahr:
Trampeln von Füßen, Schläge, als würden schwere Kisten mit Geschirr umhergeworfen
, Schläge gegen die Schlafzimmer tür, Erzittern des Bettes, das Phantom
eines Mannes, Niederdrücken von Türklinken, Oeffnen und Schließen von
Türen, weiße Lichter, Läuten der Glocken, Weinen und Sprechen, und immer
wieder Schluchzen und Stöhnen. Ueber diese Beobachtungen liegt ein gleichzeitig
von Mrs. G. geführtes Tagebuch vor, überdies urkundliche Beweise, daß
acht Jahre zuvor eine Mrs. M. F., 42 Jahre alt, sich in dem Hause erhängt
hatte2) — Noch weiter in dieser Hinsicht geht folgender Fall, in welchem der
Verstorbene tatsächlich mit dem Adressaten seiner Wünsche selbst in Verbindung
gerät. In den Proceedings S. P. R. berichtet Baron v. Driesen durch den
Grafen Petrovo-Solovovo von einer spukähnlichen, d. h. mit Schritten im
Nebenzimmer einsetzenden Erscheinung seines jüngstverstorbenen Schwiegervaters
, M. Ponomarews, der ihn um Vergebung bat, da er ihm Unrecht getan
habe und sonst drüben nicht ruhen könne. Sie gaben sich die Hand, das Phantom
verneigte sich und entfernte sich durch die Tür. Am nächsten Tage gestand
der Geistliche des Orts, Vater Wassilij, ehe er von jener Erscheinung!
etwas gehört, dem Baron, daß der Verstorbene ihm erschienen sei und ihn gebeten
habe, ihn mit seinem Schwiegersohn auszusöhnen3).

Besonders häufig scheint, wie ich abschließend anführen möchte, die Motivierung
des Spukes in dem Wunsche einer Todesankündigung
zu liegen, sei es, daß diese den Tod des anscheinend Spukenden selbst, oder den
eines Dritten im Auge hat. Im ersten Fall wird es sich offenbar in den weitaus
meisten Fällen um ein Spuken unmittelbar nach dem betreffenden Todesfall
handeln müssen, also ehe eine normale Nachricht davon den Beobachter erreicht
hat. Freilich wird hier die bestimmte Absicht der Todesankündigung
meist leicht zu bezweifeln sein; soweit es sich um bloße Erscheinungsspuke
handelt, werden die hier bezeichneten Fälle vielmehr in jene Erscheinungen
Sterbender oder eben Gestorbener übergehen, von denen, wie Sie wissen, unsre
Literatur nachgerade wimmelt, und bei denen ein irgendwie klarer Wille

!) Owen, Debat. Land, 226 f.

2) Proc. S. P. R. VI 259 ff Vgl. den Fall der Mrs. R—d das. 1111151

3) Proc. S. P. R. X 385 f.

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