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Winterberg: Einwendungen gegen die okkult Forschungsmethoden. 19
vorbehalten (z.B. Molls,abgeänderte Bildreproduktion in Reclams ,.Universum"
1927 Nr. 47, S. 1236 und 1928 Nr. 26, S. 598).
Zu G, 1—5: Die Gesamtheit dieser Einwendungen beruht auf Betrugsverdacht
. Der Hauptteil würde hinfällig, sobald die Versuchspersonen an
helles Licht gewöhnt worden sind. Es würde sich schon jetzt verlohnen, die
bisher bei hellem Licht unter guten Bedingungen beobachteten Phänomene
quellenmäßig zusammenzustellen. Entscheidend werden aber hier letzten Endes
trotz aller Begeiferung die Fortschritte der Technik sein, da man vervollkommneten
Apparaten weder Geisteskrankheit, Hypnose oder Affektbetontheit wird
vorwerfen können, ohne dem Fluch der Lächerlichkeit zu verfallen. Bereits
der Fernsehapparat von Baird ermöglicht Fernsehen im Dunkeln. Hierzu
kommt die heutige Vervollkommnung der Filmaufnahmen im Dunkeln. Es
ist dies letztlich nur eine Geldfrage, daß ununterbrochen 2—3 Filmaufnahmeapparate
von verschiedenen Stellen aus den gesamten Hergang aufnehmen. In
der Tat müßte es seltsam sein, wenn nicht schließlich die fortschreitende Technik
zunächst auf dem Gebiet der reinen Tatsachenfeststellung Siegerin bliebe.
Die Beobachtungen in der bisherigen Art mögen vorläufig durchaus noch fortgesetzt
werden, wobei aber durchweg den kritischen Beanstandungen zu 1—5
in jeder Weise Rechnung getragen werden muß.
Zu G, 0: Unzweifelhaft ist ganz besondere Sorgfalt auf das sogenannte
Protokoll zu verwenden. Ein Kompromiß- oder Kumulativprotokoll ist zu
verwerfen. Auf anderen Forschungsgebieten wird es als ausreichend erachtet»
wenn der Versuchsleiler oder einer oder zwei seiner Assistenten die Veröffentlichung
oder das Beobachtungsergebnis mit ihrem Namen decken. Dies sollte
in Zukunft genügen, sicher dann, wenn und sobald die Versuchsmethodik und
-technik weiterhin vervollkommnet ist. Immerhin können wie bisher Einzelbeobachtungen
einzelner Teilnehmer angefügt werden, die am besten unmittelbar
nach dem Versuch ohne vorherige Aussprache stenographisch aufzunehmen
sind. Auch ihier spielt naturgemäß die Geldfrage eine wichtige Rolle; jedoch
besser weniger Material, aber dann mit höchster Sorgfalt bearbeitet (ein von
mir entworfenes Musterprotokoll beabsichtige ich gelegentlich zu veröffentlichen).
Zu G, 7: Das Protokoll muß außer dem gesamten tatsächlichen Hergang
der Dinge naturgemäß am Schluß die Epikrise mindestens seitens des Versuchsleiters
enthalten. Es ist zuzugeben, daß insbesondere die Feststellung des
Trancezustandes besondere Schwierigkeiten bietet. Abgesehen von der Ungeklärtheit
der Symptome liegt hier noch ein weites Gebiet für die künftige
Forschung offen.
Zu C, 8: Ebenso wird die Zukunft J ehren, ob ein einzelner Versuch exakt
wiederholbar ist; vielleicht dann, sobald durch suggestiv-hypnotische Erziehung
die Versuchspersonen in geduldiger Ausdauer hierfür ausgebildet worden sind.
Immerhin muß man auch mit der Möglichkeit rechnen, daß derartige biopsychischen
Abläufe wegen ihrer psychogenen Entstehung sich jeweils nur ein
einziges Mal ereignen, ähnlich wie die Schaffung eines Kunstwerks, so daß der
Gestaltungswille infolge Wunscherfüllung abreagiert ist.
Zu D, 6—8: Ist dasselbe zu sagen wie zu C, 6—8.
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