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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1931/0546
486 Zeitschrift für Parapsychoiogic. 10. Heft. (Oktober 1931.)

bestand darin, daß der Exkurrierende keinen Anlaß oder Anreiz habe,
seine nächste, vertrauteste Ich-Umgebung — seinen Leib und die ihn
unmittelbar umgebenden Gegenstände—, und zwar nicht selten im unmittelbaren
Anschluß an deren normale Wahrnehmung, hellsichtig zu beobachten.
Ist ein solcher Anreiz bei unbezweifelbarQm „Hellsehen" immer festzustellen?
Ich glaube: ja. In Fällen spontanen Fernsehens läßt sich wohl stets und ohne
Mühe ein Interesse des Subjekts am Inhalt seines übernormalen Schauens
ermitteln. Was es schaut, betrifft meist seelisch nahestehende Personen oder
belangreiche Gegenständlichkeiten. In zahllosen Fällen dürfen wir ohne weiteres
annehmen, daß der Fernschau ein I m p a k t seitens jener seelisch nahestehenden
Personen vorausgegangen sei, der zur Fernschau dringend herausforderte
: wie denn viele Erlebnisse, die in den gangbaren Darstellungen als
Telepathie" rubriziert werden, in ihrem beobachteten Habitus unstreitig als
Fernschauakte zu gelten haben. Während V. (sa^en wir) verunglückt, ,.erblickt"
B. ganz «unvermutet Hergang und Szenerie des Unglücksfalls, nicht in der Art,
wie B. ihn erlebt und gegebenenfalls telepathisch übertragen könnte, sondern
wie ein unbeteiligter Zuschauer den Vorgang an Ort und Stelle von außen
beobachten würde1. Vuch in den berichteten Fällen nicht stationärer, sondern
ortsbev*egtcr Fernschau (der travelling clairvovance) erfolgt die übernormale
Wahrnehmung stets gemäß dem fortlaufenden Auftrag eines Experimentators,
oder doch zum mindesten unter dem Antrieb <»ines (meist induzierten) Wunsches
oder Willens des Hellsehers; womit wieder jenes Interesse oder jener Anreiz
gegeben ist, von welchem oben die Rede war2). Ob dieses Interesse also
ein gemütliches oder experimentelles ist: das Hellsehen erfolgt in jedem Fall
nach S i n n- Direkt ivei>, die mit dem Inhalt der übernormalen Wahrnehmung
zusammenhängen.

Ganz anders verhält es sich mit den Inhalten, die das ExkursionserJebnis
einleiten. Keins unsrer Subjekte erwartete oder wünschte seinen
Leib, sein Bett, sein Zimmer zu sehn. Keins von ihnen konnte durch solches
Sehen etwas erfahren, was nicht schon seinem vertrautesten und gleichgültig-
sfen Wissen angehörte. Jedes von ihnen war durch die Tatsache, daß es dieses
Gleichgültige wahrnahm, überrascht. Aber dieser Sonderbarkeit des Wahrgenommenen
>om Standpunkt der Zweckhaftigkeit alles Hellsehens aus steht
die., Selbstverständlichkeit dieses Wahrgenommenen vom Standpunkt unsres
Grundbegriffs aus gegenüber. Ist die Exkursion, was sie zu sein scheint,
nämlich eine \bwanderung des wahrnehmenden Ich aus dem normalen Mittelpunkt
seiner räumlichen Einordnung in die Welt: aus seinem Leibe, so ist
nichts natürlicher, als daß die ersten Wahrnehmungen dieser Wanderung
den Leib und die ihn unmittelbar umgebenden Gegenständlichkeiten betreffen.
Dem gänzlichen Fehlen jedes b e d e u t u n g s m ä ß i g e n Anreizes entspricht
hier also offenbar das natürliche Gegebensein einer räumlichen
Verursachung. Und dieser l nterschied erscheint mir so groß,

l) Vgl. D. jens. Mensch, S. 386 ff.
») A.a.O. S. 391 ff.


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