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Mattiesen: Der Austritt des Ich als spiritistisches Argument. 491

kann. Den bewußten, seelischen, ich-haften Erlebnisablauf denkt sich dieser an
gewisse nervöse Prozesse gebunden: Wahrnehmen, Ueberlegen, Wollen usw.
„entstehen" für ihn i m Gehirn, und es ist diese Gebundenheit ans Gehirn, was
die Lokalisierung auch des „Ich" im Kopfe und seine vertraute Einordnung
in den Wahrnehmungsraum bedingt. Es muß dem Vertreter solcher Ansichten
undenkbar erscheinen, daß der hirnerzeugte Vblauf des bewußten Ich-Lebens
unter Umständen auch ..draußen" im Räume außerhalb des Leibes stattfinde.
Fieilich, viele Psychologen vertreten heute einen Standpunkt, der jene „Erzeugung
" des seelischen Lebens durch das Gehirn verneint, diesem Leben vielmehr
metaphysische Selbständigkeit zugesteht. Aber mit diesem Standpunkt
hätten wieder w i r keinen Streit; er würde die Tatsache der Exkursion als
Bestätigung willkommen heißen und die Forderung fortbestehenden Ilirn-
lebens als Voraussetzung eines seelischen \blaufs außerhalb des Leibe* ohne
weiteres als sinnlos verwerfen.

Lassen wir also diese Fassung unsres Einwands beiseite, so sind wir nunmehr
logisch genötigt, jene andre hypothetisch in Erwägung zu ziehen, die wir vorhin
um der Vereinfachung des Gedankengangs willen beschlossen zu umgehen: ich
meine die Annahme, daß die Exkursion in einer metaphysiologischen Leiblichkeit
irgendwelcher Art vo** sich gehe. Wir greifen — wohl verstanden! —
hier auf sie zurück, bloß um dem Gegner einer spiritistischen Schlußfolgerung
aus den Iatsachen der Exkursion nach Möglichkeit entgegen-
z u komm en. Unsre Frage nimmt demnach folgende Gestalt an: ist es denkbar
oder wahrscheinlich, daß ein Bewußtsein-fühiender „Leib der Exkursion" zwar
während erhaltenen normal-physiologischen Lebens imstande sei, den sichtbaren
Leib zu verlassen, mit dem Absterben desselben aber diese Fähigkeit verliere
, weil er gleichzeitig mit jenem zugrunde gehe? Rein „metaphysiologisch"
betrachtet, läßt sich diese Frage natürlich weder bestimmt bejahen noch bestimmt
verneinen, weil unser Wissen von den Lebensbedingungen nicht-physiologischer
Leiblichkeiten an sich einstweilen viel zu gering ist. I nd müßten wir
**s hierbei bewenden lassen, so würde die Antwort auf die Frage nach der
spiritistischen Beweiskraft des Exkursionserlebnisses etwa folgendermaßen lauten
: Die Beobachtung der liinausversetzung eines bewußten Phantoms wänrend
normalen Lebens beweist nicht im strengen Sinn ein analoges Ueberdauern des
Todes; aber sie machl es «ehr wahrscheinlich, indem sie ein Hauptbedenken
gegen dasselbe beseitigt: das Bedenken, welches sich darauf beruft, daß ieh-
bewußtes Leben bisher ü b e r h a u p t nur innerhalb eines physiologischen
Leibes beobachtet worden sei. Denn die Exkursion beweist jedenfalls, daß
solches ich-bewußtes Leben .außerhalb" des Leibes überhaupt möglich sei,
und damit ist fraglos die Möglichkeit bewiesen, daß es auch nach dem
leihlichen Tode erhalten bleibe. Im Zusammenhang aber der zahlreichen sonstigen
empirischen Argumente für das l eberleben wäre dies immerhin eine
sehr schätzbare Errungenschaft.

Indessen würde das Bedenken, daß ein Exkursionsleib nur während des
Lebens seines physiologischen Partner« existenzfähig sei, sogleich in sich zu-


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