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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1931/0552
492 Zeitschrift für Parapsychologie. 10. Heft. (Oktober 1931.)

sammenfallen, wenn auch nur in einem Falle durch Beobachtung „von
außen' die Existenz eines von keinem lebenden Leibe abhängigen objektiven
Phantoms erwiesen wäre. Bei der Entscheidung, ob es solche gebe, müssen
natürlich einstweilen alle jene „Materialisalionsphantome" ausscheiden, die
augenscheinlich an die Anwesenheit eines „Mediums" gebunden sind, solange
das so/, biologische Verhältnis zwischen jenen und diesem nicht restlos geklärt
ist, solange also wenigstens die Möglichkeit besteht, daß die Bedingungen
ihres Auftretens ausschließlich in Lcbens> orgängen des Mediums wurzeln. Eine
solche Verwurzelung überhaupt ist aber so gut wie ausgeschlossen in gewissen
Fällen von Spukphantomen, und ein einziger Fall von unbestreitbarer Objektivität
eines identifizierbaren Spuks würde demnach jenes Bedenken tatsächlich
beseitigen, also die Möglichkeit erweisen, daß eine einem bestimmten Verstorbenen
„zugehörige" abnorme Leiblichkeit nach dem Absterben des entsprechenden
normalen Leibes erhalten bleibe. Dagegen würde es nicht erforderlich
sein, daß eine solche Leiblichkeit zugleich Anzeichen bewußten
Innenlebens erkennen ließe. Unser Bedenken entstand ja nur auf Grund der
angenommenen Unmöglichkeit, daß der hypothetisch geforderte abnorme Leib
nach dem Tode seines physischen Partners überhaupt noch fortbestehe; wogegen
die Ergänzung desselben durch ein persönliches Bewußtsein eben durch die
Beobachtung der Exkursion gewährleistet werden soll, d. h. die Beobachtung,
daß man sich bewußt u n d in einer „Leiblichkeit" fühlen könne außerhalb
des physischen Leibes. Wäre zugleich mit dem objektiven identifizier baren
Phantom auch der Beweis seines ich-bewußten Innenlebens gegeben, so wäre ja
der spiritistische Beweis ohnehin geliefert und die Heranziehung des Exkursionserlebnisses
gar nicht mehr erforderlich.

Sind nun objektive identifizierbare Spukphantome irgend nachweisbar?
Das ist die letzte Frage, auf die uns die Erörterung der Tatsachen zurückgedrängt
hat. Und sie darf m. E. unbedenklich bejaht werden. Die Begründung
dieser Entscheidung kann hier freilich nicht mehr gegeben werden; sie
würde TaIsachennachweise und Erwägungen erfordern, die diese Arbeit auf
das Doppelte ihres Umfangs anschwellen lassen müßten. Ich muß mich deshalb
damit begnügen, auf meine Behandlung dieser Frage an andrem Ort mich zu
berufen

Ein solches schließliches Ausmünden unsres Gedankengangs in andersartige
Komplexe mag bedauerlich erscheinen; doch ist es im Grunde selbstverständlich
, daß alle Teile einer echten, in Tatsachen gegründeten Wissenschaft
in unauflöslichem innerem Zusammenhang stehen und folglich aufeinander
angewiesen sind. Darüber hinaus aber wird dies Bedauern vermindert durch
die Ueberlegung, daß die Einwände und Bedenken, die solche Abschweifungen,
nötig machten, doch nur ein äußerst geringes logisches Gewicht besitzen. Mir
wenigstens will es scheinen, daß dii, Zugestehung der Möglichkeit echter Exkursionszuslände
während des Lebens, aber Leugnung anabhängig vom Bestände

0 S. Der jens. Mensch, S. 534 f., 538 ff., 591 ff., 601 f.


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