Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0017
Erstes Heft.

Januar 1932

Experimentelles.

Käthe Gündl, ein medizinisches Medium.1)

Von llegierungsrat Dr. Eduard Hilter von Lis/l. rni\eisiliihprofei>sor.

Verleidiger in Strafsachen in Wien.

Wiener Tagesblatter brackten am :>o. und *u. Mai kj3i folgenden Bericht:

,,A e t k e r w e 11 e n. Frau Käthe (J ü n d i in Wien kat die eigentümliche
Fähigkeit, durch Verbindung mit nock unklaren kosmischen Kräften den Sit/
der verschiedensten Leiden im Kranken /u erkennen und durch diese Kräfte

sie nennt sie „Aetherwellen" — das Leiden zu bessern und selbst zu
heilen. Ihre Ordination isl deshalb auch von ungezählten Hilfesuchenden bestürm
!, denen sie ihre Kräfte zugute kommen läßt. Infolge einer anonymen
Anzeige an die Aerzlekammer wurde sie wogen Uebertrctung der Kurpfuscheret
angeklagt und im Mär/ vorigen Jahres /u 3o Schilling Geldstrafe \erurteilt.
Gegen dieses Urteil krachte ihr Verteidiger Prof. Dr. Eduard von Liszt Berufung
ein und setzte die Vufkebung des verurteilenden Erkenntnisses und
Bückverweisung an das Straf bezirksgerichl Wien l durch. Vor dem Straf-
richter L.G.B. Dr. W enger fand nun die neuerliche Verhandlung statt.

Prof. Dr. von Liszt halte einen größeren Bcweisapparal aufgeboten. So
wurde ein Zeugnis eines bekannten Wiener Dozenten für interne Medizin vorgelegt
, demzufolge die Fälligkeiten Kätke Güudls als wunderbare zu bezeichnen,
ikre Diagnosen überraschend zutreffend tmd auek ihre Heilerfolge hervorragend
seien. Ferner stellte der Verteidiger unter Beweis, dal') die Tätigkeit seiner
Klientin mit keiner ärztlichen Methode einen Berührungbpunkl habe. Da*
Hauptgewicht aber liege darauf, daß Frau Gündl nickt gewerbsmäßig handle,
sondern niemals Bezahlung verlangte in der überwiegenden Zakl der Fälle jede
Gegenleistung nackdrücklick zurückwies und sich nur dann zur Entgegennahme
kleiner Gaben verstand, wenn ihr besonders eindringlich zu deren \nnahme
zugeredet wurde. Es kam kervor, daß Frau Gündl zum Beispiel eine Krank**,
der bereits wegen Knoehenfraß ein Fuß amputiert werden sollte, derart geheilt
hatte, daß die Geheilte jetzt große Bergtouren zu machen imstande ist. Ein
Herr bezeugte, er sei durch Frau Gündl von »inem Magengeschwür geheilt
worden während eine Frau bei ihr Heilung von einem Gehirntumor gefunden
hatte. Alle Zeugen bestätigten die selbstlose Hilfsbereitschaft der Angeklagten.
Eine arme Patientin, die bei ihr lleilutu fand, wurde sogar noch von ihr be-

) Dieser Aufsatz mußte wegen Raummangels bisher zurückgestellt werden
und ist inzwischen erschienen in „Kritik und Aufbau", 4. Jahrg., Heft 28, Frankfurt
a. M.. 1. Okt. 1931.

1


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0017