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Auch die Vorstellungstätigkeit der Anwesenden kann auf den Inhalt der
Phänomene einwirken. So lassen sich also die Phänomene bei Eva C. im Sinne
einer bis dato unerforschten ideoplastischen Fähigkeil der medialen Konstitution
auffassen.

Damit rücken Wahrnehmungstatsachen au*> dem Bereich des Wunderbaren
der spiritistischen Glaubenslehre in das Gebiet des gesetzmäßigen Naturgeschehens
. Das Medium ist nicht bloß unbewußter Produzent der Phantasmen,

sondern auch die physiologische Sloffquell«0 für das Sichtbare derselben.

___ Fortsetzung tolgt.

Kleine Mitteilungen.

Zum Thema: Der Austritt des Ich als spiritistisches Argument.

Von Prof. Johannes Kasnacich. Graz.

Angeregt durch die im September- und Oktoberheft der Zeitschr. f. Para-
psychologie erschienene hochinteressante Arbeit Dr. Mattiesens, steuere ich einen
kurzen Beitrag zu diesem wichtigen Thema bei. In theoretische Erörterungen
will ich mich nicht einlassen, um so mehr als ich dem tief schürfenden Kommentar
Dr. Mattiesens kaum etwas Nennenswertes hinzuzufügen hätte. Unbedingt
muß ich aber Mattiesens Bemerkung, daß „die Zugestehung der Möglichkeit
echter Exkursionszustände während des Lebens, aber Leugnung unabhängig vom
Bestände des physischen Leibes, einer windigen Ausflucht weit ähnlicher sehe, als
einem ehrlichen Zweifel", ganz besonders hervorheben. Seien wir ehrlich und
gestehen wir es offen zu, daß das Abhängigmachen de«- Existenz des Astralleibes
von der Koexistenz eines lebendigen physischen Körpers jeglicher wissenschaftlich
fundierten Begründung völlig entbehrt, daß eine solche Behauptung nur einer
hartnäckigen Voreingenommenheit gegen die Fortexistenz der Seele entspringt
und sich über alle Schranken der Logik willkürlich hinwegsetzt. Ich glaube, daß
bei derartigen Einwänden jeder vernünftigen Debatte der Boden entzogen wird.
Was hingegen den Einwurf Professor Drieschs betrifft, ob wir es wirklich bei
Berichten über Exkursionen mit Tatsachen und nicht etwa mit lebhaften Träumen
, Halluzinationen u. a. zu tun haben, scheint es mir, daß Prof. Driesch das
Erlebnismoment als Beweismittel nur allzusehr unterschätze, indessen ich diesen,
bei normal veranlagten, des exakten Beobachtens gewohnten Menschen, eine
starke Beweiskraft zuspreche. Möge auch der Zweifel im einzelnen Falle wissenschaftlich
begründet sein, so muß man anderseits zugeben, daß die allen Aus-
trittsphänoinenen gemeinsamen Merkmale uns nötigen, derartige Einwände abzulehnen
. Dazu kommt es noch, daß die ivlitteilungen Abgeschiedener, d. h.
endgültig Ausgetretener, aber das Phänomen des Sterbens, sich mit jenen zu Lebzeiten
Austretender völlig decken. Man lese darüber in Bozzanos Werk „La
crisi della morte" (Die Krisis des Todes) nach. Bei ausgesprochenen Gegnern
def^spiritistischen Hypothese wird freilich diese Art von Beweisführung eine vergebliche
Mühe bedeuten.

Es bleibt noch die Frage offen, ob sich für die Realität der Exkursion nicht
exaktere Beweise erbringen lassen. Ich schlage folgendes Experiment vor. Der
Austritt finde vor Zeugen statt und werde vorausgesagt. Der in todesähnlicher
Starre liegende Körper des Ausgetretenen und dessen Doppelgänger seien gleichzeitig
sichtbar. Letzterer verlasse den Experimentierraum, begebe sich an einen
dritten Ort, mache sich daselbst sichtbar und verrichte eine Handlung; er kehre
dann zurück, sei wieder neben seinem physischen Körper sichtbar, trete in diesen
ein, worauf der Ausgetretene nach dem Erwachen über die am dritten Orte gemachten
Wahrnehmungen und die daselbst verrichtete Handlung berichte.
Schließlich hole man die Bestätigung seiner Aussagen am dritten Orte ein. Ein
theoretisch idealer Fall, wird man entgegnen, doch praktisch undurchführbar.
Im Gegenteil. Der Hauptzweck dieses Aufsatzes ist eben, über derartige Fälle
zu berichten.

Herr Walter Vogel, Privatbeamter in Graz, absolvierter Handelsakademiker,
der vier Jahre hindurch mein Schüler gewesen ist und den ich als wahrheits-


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