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Kindborg: Entlarvung Ottokar Fischers.
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Botaniker um sein Urteil gebeten und habe sogar auch einmal einen Berufs-
taschenspieler befragt. Nämlich nach meinem großen Apportphänomen mit
Donner und Blitz; nicht als ob ich den geringsten Zweifel gehabt hätte, sondern
nur der Vollständigkeit und der Kuriosität wegen. Selbstredend äußerte
sich der Befragte, daß etwas derartiges in einem unpräparierten Privatzimmer
als Trick gar nicht möglich sei.
Hat also gelegentlich der Vertreter eines anderen Berufes, auch der Taschenspieler
, als Berater des jeweiligen Forschers seine Berechtigung, so bedeutet es
doch nach meiner Meinung an sich schon eine völlige Verkennung des Standpunktes
, wenn jemand, der auf dem Gebiete der Taschenspielerei zuhause ist,
sich aus eigener Machtvollkommenheit eine richterlich entscheidende Holle auf
parapsvehischem Gebiete anmaßt. Dies tut, wie die Aufsätze von Bernoulli
und Gräfin Wassilko im August- und Oktoberheft (Seite 3q8 und 5oo)
dieser Zeitschrift bekunden, der in meiner Ueberschrift genannte Herr
Ottokar Fischer, und ich kann nur bedauern, wenn ein Gelehrter vom Rufe
Eugen Bleulers durch gemeinsames Auftreten mit ihm am Vortragspult der
Auffassung von den engen Beziehungen zwischen Parapsychologie und Taschenspielerkunst
neue Nahrung gegeben hal. Ich begreife nicht, weshalb Herrn
Ottokar Fischer, der vielleicht wirklich ein guter Taschenspieler sein mag, auf
diese Weise bescheinigt wird, daß er auch von Parapsychologie elwas verstände.
Herr Fischer hat sich offenbar, was an sich schon aus dem eben genanntem
Grunde bedauerlich ist, Zutritt zu einer Reihe bekannter Medien zu verschaffen
gewußt. Aber beobachtet hat er darum nichts; denn er ist nicht als geschulter
Forscher, nicht einmal als objektiver Beobachter, dabei gewesen, sondern als
Privatdetektiv, der nach Indizien für einen vorausgesetzten Schwindel suchte.
Was er geliefert hat, sind kombinatorische Phantasieprodukte und ein Beweis
für meine unlängst aufgestellte Behauptung, daß jetzt, da die Verdächtigungen
der Versuchsperson nicht mehr ausreichen, auch die mit ihnen experimentierenden
Forscher verdächtigt werden. Selbstredend bleibt es immer nur beim
Verdacht; in der Regel wird auch ^dieser nach dem Bericht von Bernoulli
nicht einmal ausgesprochen, sondern nur angedeutet; aber beim Publikum sitzt
es und das „semper aliquid haeret" hat heute noch genau so seine Gültigkeit,
wie zur Römerzeit.
Nun haben die staatlichen Gerichte entschieden, daß jeder, der mit parapsychischen
Forschungsergebnissen an die Oeffentlichkeit tritt, sich auch die
Erörterung der Annahme bewußter Täuschung gefallen lassen :nüsse. Nach
diesem Rechtsgrundsatz kann dann wohl auch Herr Ottokar Fischer keine Einwendungen
erheben, wenn ich seine Art, das Publikum über parapsychische
Dinge zu unterrichten, unter dem nämlichen Gesichtspunkte kritisch betrachte.
Ich tue dies an der Hand eines von ihm verfaßten Aufsatzes in der bekannten
illustrierten Wochenschrift „Uhu" (Heft 6 des Jahrganges 1929) des Ullsteinverlages
, die sich an das breite Bildung suchende Publikum wendet. Wer als
wirkliche Kenner die Ausführungen und Bilder dieses Artikels betrachtet, muß
sich sagen, daß der Verfasser, obwohl er sich als „Sachverständigen für okkulte
Phänomene, Falschspiel und Bauernfangertum'* bezeichnet (als ob diese Dinge
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