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Kleine Mitteilungen
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Der Verteidiger des Angeklagten, Prot. Dr. Sinzheimer, Frankfurt,
beantragte Freisprechung.
Das Urteil lautete für Fred Marion auf 1500 RM. Geldstrafe, ersatzweise
60 Tage Gefängnis. In der Begründung kam zum Ausdruck, daß der Angeklagte
nicht in der Lage gewesen sei, die in seinen Ankündigungen gemachten
Versprechungen zu halten. Seine Experimente hätten mit Hellsehen
nichts zu tun gehabt. Es habe sich vielmehr um Fertigkeiten
gehandelt, die sich auch jeder andere aneignen könne. Marion habe sich bei
seinen Experimenten teilweise unlauterer Mittel bedient. Das Gericht konnte
sich nicht überzeugen, daß ein Betrug vorliege, da die Vermögensschädigung
nicht erwiesen sei.
Eine große Anzahl von Aerzten und Juristen fand sich nach der Verhandlung
zu einem Vortrag in der forensisch-psychiatrischen Gesellschaft zusammen,
wo nach einem Referat Prof. Friedländers über „Hellsehen und seine forensische
Bedeutung" in der Diskussion unter Bezugnahme a<ut die allerorts sich zeigende
Tätigkeit der „Hellseher" ein Zusammenarbeiten von Aerzten und Richtern
zwecks öffentlicher Aufklärung befürwortet wurde.
Die Durchdringung der Materie im experimentell erzeugten Apport.
Eine weitere vorläufige Mitteilung.
Von C. BI a c h e r, Riga.
Da meine Apportstudien mit den Medien EX und BX einen gewissen Abschluß
gefunden haben, möchte ich, bevor ich die ganze Entwicklung veröffentliche
, in Ergänzung des im Aprilheft S. 187 Mitgeteilten, kurz den bisherigen
Endversuch skizzieren.
Gestern, am 8. April 1932, gelang mir folgendes Sackexperiment: Das
Medium, Herr BX — Medium Frl. EX war nicht anwesend —, steckte beide
Hände, wie oben S. 187 beschneben, in den Sack, in der linken hatte es eine
mit Leuchtfarbe bestrichene, mit Plaidnaidel (zum Anstecken) versehene Kupfermünze
von 2,2 cm Durchmesser. Das Medium sollte im Trance (im Dunkeln)
die leuchtende Münze durch die Stoftwand des Sackes nach außen treten lassen.
Die Münze war durch den S*off in ihrer Leuchtkraft stark geschwächt. Als
das Phänomen begann, meldete das Medium, daß die Münze für kurze Zeit
dunkel werden würde. Das geschah auch, gleich darauf leuchtete sie während
des Stöhnens des Mediums hell auf und konnte auf Aufforderung des Mediums
außerhalb des Sackes aus der im Sack befindlichen rechten Hand des Mediums
in Empfang genommen werden. Die Ränder des Sackes wurden, wie im ersten
beschriebenen Versuch, fest an den" Armen gehalten. Das Medium erklärte im
Trance auf diesb. Anfrage, daß es den Gegenstand in der linken Hand aufgelöst
habe und ihn in der rechten Hand — aber außerhalb des Stoffes —
wieder geformt habe.
Für mich sind entsprechend meiner Einstellung diese Phänomen vollständig
überzeugend. Ich gebe aber doch die Hoffnung nicht auf, daß
man sich schließlich mit den „streng kritischen Parapsychologen" verständigen
wird1). Daher werde ich das Experiment immer weiter sichern, bis die Herren
„Strengkritischen" es anerkennen. So gedenke ich nächstens das Leuchtblätt-
chen in einen Sack ganz einzunähen. Wenn das Medium den Gegenstand von
außen im Sack mit der einen Hand faßt, müßte es ihn doch in der anderen
rematerialisiert außerhalb wieder entstehen lassen. Prinzipiell ist es dasselbe,
wie der beschriebene Versuch, nur unter Bedingungen, unter denen die Echtheit
kaum anzuzweifeln wäre. Statt eines Stoffsackes könnte man auch einen
zusammengeklebten Sack aus feinem weichem Papier nehmen.
x) Da es nicht direkt mit dem beschriebenen Versuch zusammenhängt,
bringe ich es in der Fußnote, und zwar: ein erkenntnis-kritisch interessantes
Erlebnis. Eine briefliche Diskussion, die ich gelegentlich der von Dr. Simsa
beschriebenen starken Phänomene mit einem „streng kritischen Parapsychologen
" hatte, der sich zur Abart der „Dubitivisten" zählte, schloß damit, daß
mein Diskussionspartner mich für „partiell geistesgestört" erklärte, aber zugleich
mir das Recht einräumte, ihn von meinem Standpunkt aus ebenso zu
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