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Zeitschrift für Parapsychologie. 7. Heft. (Juli 1932.)
Zufallstreffer bezeichnen darf. Nehmen wir aber auch an, daß die Treffer
echt hellseherische oder telepathische Blitze gewesen sind, so kann man mit
einer so selten auftretenden Fähigkeit nicht Abend für Abend einen großen
Kreis zufrieden stellen. Eine Person mit so geringen echten Fähigkeiten
würde sofort bei Beginn ihrer Laufbahn Schiffbruch leiden müssen, solange sie
nicht zu Tricks greift.
Es ist aber kennzeichnend für die Ahnungslosigkeit des großen Publikums
und für die geringe Beobachtungsfähigkeit der Menschen, daß ein Mann, bei
dem dahingehende Versuche überhaupt keine Fähigkeiten übernormaler Art
feststellen konnten, bei seinen Vorführungen hunderte in Begeisterung versetzt
durch seine „übernatürlichen" Fähigkeiten.
Hier komme ich nun auf die Erörterungen zu Beginn der Arbeit zurück.
Es handelt sich nach allem, was festgestellt ist, um gegen Entgelt erfolgende
trickmäßige Vorführungen eines sogenannten „Hellsehers", und sia werden als
echte Fähigkeiten mit großen Worten auf den Werbezetteln angekündigt. Im
bürgerlichen Leben nennt man das Betrug, und es ist nicht einzusehen, warum
solche Vorführungen vor dem Beweis des Gegenteils die polizeiliche Genehmigung
erhalten, das kommt ja im Grunde auf Begünstigung einer betrügerischen
Handlung heraus!
Der Beweis des Gegenteils! Mögen also die Ausüber dieses Berufes vor
einem objektiv eingestellten Ausschuß den Beweis erbringen, daß sie übernormale
Gaben haben, und daß sie mit solcher Sicherheit darüber verfügen, um
Abend für Abend in einer Reihe von Versuchen mittels Telepathie und Hellsehens
die ihnen gestellten Aufgaben zu lösen.
Man hat in Deutschland nicht selten den Eindruck, daß die Behörden sich
um Dinge kümmern, die der privaten Regelung überlassen werden könnten; hier
liegt ein Gebiet vor, über das wegen seiner Dunkelheit der Laie sich schwer ein
klares Urteil bilden kann, deshalb scheint hier eine behördliche Aufsidbt am
Platze zu sein. Der ehrliche Schausteller sollte das begrüßen1).
Kleine Mitteilungen.
Ein Spukbericht aus dem Altertum.
%ir bringen nachstehende Ausgrabung zum Beweise, daß es auch schon im
Altertum Leute gab, die an Spuk glaubten. Wir wissen im Augenblick nicht, ob
diese Mitteilung schon einmal in früheren Jahrgängen der „Psychischen Studien"
erschienen ist, in den späteren, uns zur Verfügung stehenden Bänden finden wir
sie nicht. Wir entnehmen diese der Langenscheidtschen Bibliothek alter Klassiker,
Schöneberg, 4. Auflage, und fügen folgende Personalakten hinzu: C. Plinius Cäci-
lius Secundus, geb. im J. 62, zu Como, war der Sohn des L. Cäcilius. und stammt
aus edelstem und angesehenstem Geschlechte Roms. Seine Mutter war die
Schwester des älteren Plinius, der bei Ausbruch des Vesuv im J. 79 umkam. Nach
dem Tode seines Vaters erhielt Plinius der Jüngere durch die Fürsorge seines
mütterlichen Oheims und Adoptivvaters eine sorgfältige Erziehung in Rom. Mit
19 Jahren begann er seine öffentliche Laufbahn als gerichtlicher Redner, machte
verschiedene Kriegszüge mit, wurde mit 31 Jahren Prätor, und im J. 100 wurde
*) Wie ich erfahre, hat Graf Klinckowstroem für die Ruteffgänger ähnliches
gefordert, ohne allerdings bei ihnen Gegenliebe zu finden. Tischner.
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