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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0444
Hänig: Drei Fälle von Hellsehen aus der Praxis der Frau Marie Hessel. 393

vor, dazu noch ein ganz ausführlicher Bericht an mich selbst vom 5. IL 1932,
nachdem ich mich an ihn in dieser Sache gewandt hatte. Es handelt sich darum,
daß Herr Ingenieur W. im Jahre 1927 nach seiner jetzigen Wohnung übersiedelte
, wobei er seine zwei Bücherschränke so verteilte, daß der eine in seinem
Schlafzimmer im ersten Stockwerke, der zweite im Arbeitsraum im Parterre
untergebracht wurde. Ein Dokument, das aus einem Hauptstück und einem
Nebenstück besteht, verwahrte er in einem Geldschrank, der gleichfalls im
Schlafzimmer stand, und zwar jeden Teil für sich in einem Umschlag. Im
Oktober 1927 vermißte er plötzlich das Nebenstück; da er es nach eifrigem
Suchen nicht finden konnte, glaubte er, daß er es aus Versehen bei der gründlichen
Reinigung anläßlich des Umzuges vernichtet habe. Herr W. wandte sich
darauf an Frau Hessel unter Darlegung des Vorganges, wobei er von dem
Hauptstück ein Stückchen Einwickelpapier mitschickte; Frau Hessel schrieb,
daß das Nebenstück nicht vernichtet, sondern in einem Eckzimmer aufbewahrt
sei Da das Schlafzimmer des Herrn Ingenieurs W. ein Eckzimmer ist, suchte
er von neuem den ganzen Inhalt des Geldschrankes und des Bücherschrankes
aus, ohne etwas zu finden, so daß er die Hoffnung gänzlich aufgab.

Erst nach vier Jahren (im Februar 1932) suchte er in dem Schrank im
Parterre einige Protokollbücher der Justinus-Kerner-Vereinigung, der er als
Leiter angehört. Unter allen Büchern fand sich das gesuchte Nebenstück, das
der Berichterstatter damals, nachdem er sich an seinem Schreibtisch nochmals
über den Inhalt unterrichtet hatte, offenbar in den Schubkasten gelegt hatte;
das Zimmer ist gleichfalls ein Eckzimmer, nur daß die Aussicht von da aus
eine andere ist. Herr Ingenieur W. versichert ausdrücklich, daß andere Personen
von der Sache keine Kenntnis hatten.

Der vorliegende Fall liegt so, daß über die Zuverlässigkeit des Berichterstatters
kein Zweifel bestehen kann. Dagegen sind die Angaben der Frau
Hessel verhältnismäßig dürftig, da nur zwei Aussagen von ihr vorliegen, die
Skeptiker natürlich auf Zufall zurückführen werden; im Zusammenhang mit
anderen Fällen ihrer Tätigkeit dürfte allerdings auch hier die Annahme von
Hellsehen naheliegen. Auch das Lesen aus dem Unterbewußtsein des Betreffenden
dürfte, da etwas von dem Dokument mitgeschickt worden war, nicht
ganz außer Betracht zu ziehen sein. Auf jeden Fall ist auch diese Angabe der
Leipziger Hellseherin interessant, ohne für sich endgültig beurteilt werden zu
können. Der nächste Fall gehört zu den ganz seltenen auf dem Gebiete des
Okkultismus, bei denen es gelingt, bis an den Tatbestand selbst heranzukommen,
so daß auch ein Eingehen auf die Frage nach dem Ursprung dieser Angaben
nicht von vornherein erfolglos erscheint.

Es handelt sich dabei um folgendes. Der zwölfjährige Sohn des Werkmeisters
A. T. in G. verunglückte am [\. L 1982, indem er vor den Augen seines
Vetters und einiger anderer Kinder in die Hochwasser führende P. fiel, niemand
wagte, zu seiner Rettung nachzuspringen. Der Vater suchte schließlich am
darauffolgenden Freitag Frau Hessel auf, die ihm folgendes angab: Die Unfallstelle
liegt außerhalb der Stadt zwischen grünen Wiesen in der Nähe der Eisenbahn
; sie sah ferner ein Fabrikgebäude, in dessen Nähe sich ein Mann beschäf-

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