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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0446
Hänig: Drei Fälle vo.i Hellsehen aus der Praxis der Frau Marie Hessel. 395

ist, beide gehen auf Notizen zurück, die sich T. auf Grund der Angaben von
Frau Hessel gemacht hatte. Übrigens will er ihr keine weiteren Angaben bei
seiner Anfrage gemacht haben; 3. auf eine Mitteilung der Frau Hessel an mich,
die besagt, daß Herr T., nachdem eine Nachforschung vergeblich gewesen war,
sich an Frau Hessel gewandt hatte, daß sie nie in G. gewesen ist und keine
Kenntnis von der Sache gehabt habe, die telephonische Mitteilung sei von ihr
sofort gemacht worden; l\. auf die Nachforschungen von mir an Ort und Stelle
am 21.V. 1931, die sofort aufgezeichnet worden sind (das Wehr usw. war
wegen der geringen Wasserzufuhr vollständig sichtbar), sowie auf die Angaben
des Mühlenbesitzers S., mit dem ich bei dieser Gelegenheit gesprochen habe.
Auch die einzelnen Daten sind dabei genau von mir festgestellt worden, da sie
in dem Berichte des Herrn T. nicht enthalten waren. Es steht also fest, daß
Herr A. T., ehe er sich an Frau Hessel wandte, keinerlei Vermutungen hatte, wo
das Kind hingekommen war, da die P. Hochwasser führte, daß er die betr. Auskunft
erhielt, die er sofort aufnotierte, und daß ihn die Beschreibung der
Leipziger Hellseherin sofort auf zwei Mühlen wies, wo die Nachforschungen
angestellt wurden, Angaben, die durch die Erwähnung des Zuleitungsrohres
und des Pfahles an der Ufermauer weiter auf die eine der beiden örl-
lichkeiten eingeschränkt wurden, auch die Schilderung der nächsten Umgebung
(es handelt sich um eine Ziegelei o. dgl., die in der Verlängerung des Bahnhofes
von G. liegt) ist vollkommen richtig angegeben. Nimmt man dazu die Tatsache, daß
der Berichterstatter an der ganzen Örtlichkeit durch das ihn persönlich damit
verbindende Schicksal aufs stärkste interessiert war, so kann selbst die Annahme
, daß nachträglich doch hitr und da noch einige kleine Verschiebungen
bei dem Berichte eintraten, an diesem Ergebnis nichts ändern, von Angaben
allgemeiner Art, wie sie so oft in solchen Fällen vorkommen, kann also hier
keine Rede sein.

Und nun die Frage, die hier nahe genug liegt: Was läßt sich von dem v or-
liegenden Falle für unsere Kenntnis vom Übersinnlichen verwerten, d. h. sind
die hier vorliegenden Tatsachen geeignet, diese oder jene Erklärungsweise auf
diesem Gebiete auf eine neue Grundlage zu stellen? Um zunächst eine Abgrenzung
zwischen Telepathie und Hellsehen vorzunehmen: von Lebenden hat
offenbar niemand davon Kenntnis gehabt, wohin das Kind gekommen war. Man
kannte zwar den Ort, an dem es ins Wasser gefallen war, aber hatte infolge des
Hochwassers keinerlei Vermutungen, wo die Leiche angetrieben worden sei;
sehr wertvoll ist die Angabe des Müllers, daß in dem Flußbett mehrere Pfähle
vorhanden waren, an denen treibende Körper hängenbleiben konnten, daß aber
gerade die betr. Stelle, wo die Leiche tatsächlich gefunden wurde, als Fundort
nicht vermutet wurde, weil sie versandet war. Ein hartnäckiger Skeptiker
könnte also höchstens die Theorie aufstellen, daß sich im Unterbewußtsein
des Herrn T., als er Frau Hessel auf sachte, sich ein Bild des Wehres der N.Mühle
befunden habe, da dieses tatsächlich das erste große Hindernis darstellte;
dieses Bild habe sich dann mit allen Einzelheiten auf die Seherin übertragen
und bei ihr zu der betr. Aussage geführt. Dann müßte aber eigentlich dieser
Gedanke bei Herrn T. ins Oberbewußtsein übertragen worden sein, da er das

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