Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0510
Mattiesen: Nochmals: Der Austritt des Ich als spiritistisches Argument. 455

z. B. teilt eine Selbstbeobachtung mit1), die jeder Belesene sogleich in die stark
vertretene Rubrik der „travelling clairvoyanee" mit gleichzeitigem Wahrgenommenwerden
des Hellsehers am ferngeschauten Orte einordnen wird2). —
Herr Studienrat Hänig ferner berichtet gleichfalls einen Fall von korrekter
Fernwahrnehmung, bei dem indessen der Fernschauende nicht selber sichtbar geworden
zu sein scheint; sowie einen Fall von experimenteller Fernbeeinflussung
eines Mediums durch einen Lebenden, welches im Rahmen einer Personifizierung
dieses Lebenden Worte geschrieben habe, die derselbe tatsächlich zu
schreiben vorgehabt hätte3). — Es liegt mir nun vollkommen fern zu behaupten,
daß diese und ähnliche Fälle, deren wir ja eine große Menge besitzen, nicht
mit echter Exkursion des Subjekts zusammengehen, ja auf ihr beruhen mögen.
Nur möchte ich darauf aufmerksam machen, daß ich von diesen Typen von
Vorgängen sowie mehreren anderen auf Exkursion deutenden
(die ich auf S. 4x4 aufzählte) in meinem Aufsatz gesagt habe: sie erschienen
„zum mindesten bei bloß ungefährer Betrachtung" und „auf den ersten Anhieb
keineswegs eindeutig", d. h. sie seien möglichen Deutungen (durch Telepathie,
abstraktes Hellsehen und Telekinese) unterworfen, die sich um den Tatbestand
der Exkursion, also die wirkliche Absonderung des psychischen Subjekts vom
Leibe — herumdrückten. Diesen Alternativdeutungen, die ich auch im einzelnen
ausführte ('S. 4i6), habe ich zwar etwas „Gewinnendes" und „eine gewisse verbohrte
Konsequenz von ihrem Standpunkt aus" zugestanden, aber keineswegs Überzeugungskraft
, „zumal gegenüber der Gesamtheit der Tatsachen und ihrer natürlichen
Verkettung untereinander". Immerhin habe ich, um ihrer Mehrdeutigkeit und daher
Erörterungsbedürftigkeit willen, mich in meinem Aufsatz auf denjenigen Aspekt
des Exkursionsvorgang9 beschränkt, den ich als sein „Kernstück" glaubte bezeichnen
zu dürfen: nämlich „die Erfahrung der Hinaus Versetzung aus dem Leibe in
dessen unmittelbarer Nähe, unter Wahrnehmung dieser nächsten
Umgebung und des eigenen Lefbes als eines Teiles derselben". Inwiefern
dieser Talbestand das „Kernstück" der Exkursion bilde und inwiefern er mit
dem Hinweis auf „Halluzinieren" nicht zu entkräften sei, dies nachzuweisen
war der Hauptzweck meiner Arbeit. Herr Hänig findet, „daß in manchen
Fällen die Abgrenzung gegen subjektive Halluzination usw. nicht genügend
durchgeführt" sei. Das mag wohl sein; es schadet aber nichts, solange dies nur
„manchen" Fällen nachgesagt werden kann, die sich dann an die Fälle „anlehnen
" müßten, die der Vorwurf nicht trifft. Falls Herr Hänig meint, daß
mir die „Abgrenzung gegen subjektive Halluzination*1 überhaupt nicht gelungen
sei, so müßte ich ihn um Darlegung seiner Gründe bitten. Es würde
dann weiter darüber zu reden sein. Inzwischen glaube ich, daß der Tatbestand
echter Exkursion schon durch das oben definierte „Kernstück" des Komplexes
gesichert werden kann; und wenn Herr Hänig, zur Behebung des von
ihm gerügten Mangels, den weiteren Nachweis fordert, „daß von dem betreffen-

*) Diese Zeitschr., Juni 1932. S. 76.

2) Andere Fälle dieser Art siehe „Der jenseit. Mensch", Kap. XXXIX, Des.
392 ff. und XLVIII, 511 ff.

3) Diese Zeitschrift, April 1932, 1847.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1932/0510