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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1933/0056
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Zeitschrift für Parapsychologie. Heftl. (Januar 1933.)

Verfügung gestanden härten — er bezei:hnet sie mit A und C, wobei A dasjenige
der Tafel VHI ist, deren Echtheit ich bestreite — sondern auch diejenigen zweie,r
angeblich gleichzeitigen Stereoskopaufnahmen, die er mit B und D bezeichnet
Weiterhin lauten die entscheidenden Abschnitte im Briefe des Herrn Prof.
öruber folgendermaßen:

„Bei Vergleich der Stereoaufnahmen untereinander und mit den übrigen
Bildern konnte ohne weiteres festgestellt werden, daß die Aufnahmen B, C und
D in allen Teilen gleichzeitig gemacht sind. Auch bei der Aufnahme A zeigte sich
das Medium in der gleichen Stellung wie bei den übrigen. Es stimmen alle erkennbaren
Falten des Kleides so gut überein, daß sich hieraus kein Widerspruch gegen
die durch Frhr. v. S. N. behauptete Gleichzeitigkeit der Aufnahme ergibt. Die
starke Verschiedenheit des Phantoms mußte jedoch aufgeklärt werden. Dazu
reichten aber weder die Stereoaufnahmen B noch D aus, da die Basis von zirka
7 cm im Verhältnis zur Entfernung de* Objektes viel zu klein ist, um noch genügende
Plastik für stereoskopische Messung zu geben. Allein der Umstand, daß
neben B noch die Aufnahme C gemacht ist, ließ eine Lösung der gestellten
Frage zu. Durch Vergrößerung von B und Verkleinerung von C wurden beide
Aufnahmen auf gleiche Bildweite gebracht und konnten nun im Stcreokomparator
näher untersucht werden. Sie ergaben auch hinsichtlich des Phantoms eine ausreichende
Plastik."

„Als Ergebnis dieser Untersuchung muß die durch Frhr. v. Schrenck-Notzing
gestellte Frage und damit auch Ihre erste Frage, die sich im wesentlichen damit
deckt, bejaht werden: Es liegt nicht nur die Möglichkeit, sondern mehr noch dile
Wahrscheinlichkeit vor, daß alle Aufnahmen A, B, C und D gleichzeitig gemacht
sind. Es ist dagegen sehr unwahrscheinlich, daß die Bilder zu verschiedenen
Zeiten aufgenommen wurden, daß das Objekt oder auch nur das Phantom ein
anderes ist, oder daß das Phantom nachträglich eingefügt wurde."

Dazu ist folgendes zu bemerken:

In Frage steht nur die Übereinstimmung der auf den Bildern A und C dargestellten
Phantome. Hierfür ist die festgestellte, übrigens von mir nie bezweifelte
Übereinstimmung der Bilder B, C, D sowie des Bildes A abgesehen
vom Phantom samt allen aus ihnen gezogenen Schlußfolgerungen nicht entscheidend
. Herr Prof. O ruber hebt selbst die starke Verschiedenheit
des Phantoms auf A hervor und sucht sie aufzuklären. Dazu
hat er aber offenbar nur die Bilder B, C, D untereinander verglichen, denn A wird
in der Beschreibung seines Verfahrens gar nicht erwähnt. Es ist daher nichts
weniger als überzeugend, wenn Herr Prof. öruber aus seinem angegebenem
Verfahren Schlüsse zieht, die sich auch auf das Phantom in A beziehen. In "einem
Dankschreiben habe ich Herrn Prof. Öruber auf diesen Umstand aufmerksam
gemacht und um weitere Aufklärung gebeten. Das war wohl der Brief, aus dem
er den Vorwurf der Unbelehrbarkeit gegen mich abgeleitet hat (S. 275/6 der
Ztpchr. f. Parapsych. Bd. 7), denn in seiner Antwort an mich vom 30. Juli spricht
•Herr Prof. öruber sein „Erstaunen** darüber aus, daß ich „die Identität der
Phantome nach wie vor in Abrede stelle". Nichtsdestoweniger schließt sein eigenes
Endurteil die Möglichkeit des Zweifels keineswegs aus: es lautet nämlich in demselben
Briefe folgendermaßen:

„Ohne einen absolut zwingenden Beweis für die Identität der ,Phantome4
führen zu können — er ist bei der Unscharfe des einen Bildes nicht möglich
kann aber so viel mit Sicherheit behauptet werden, daß auch der Oegenbeweis unmöglich
ist, vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, daß die
Aussage von Frhr. v. Schrenck-Not/ing, es handle sich um gleichzeitige Bilder
derselben Erscheinung, auf Wahrheit beruht."

Dem letzten Satze Herrn Prof. Orubers muß ich widersprechen, denn
ich meine durch die von mir angewandte geometrische Überlegung den Oegenbeweis
erbracht und dadurch dargetan zu haben, daß Frhr. v. Schrenck-
Notzing auch in diesem Falle das Opfer eines Betruges geworden ist. (Über
andere solche Fälle siehe in meinet oben angeführten Abhandlung, namentlich am
Schluß der zweiten Auflage.) Die Unscharfe der Bilder ist keineswegs so groß, daß
sie meine Konstruktionen hinfällig machen könnte. Ich habe somit keinen Anlaß,
irgend etwas zurückzunehmen oder einzuschränken, was ich in meiner oben erwähnten
Abhandlung veröffentlicht habe. Auch erübrigen sich weitere Erläute-


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