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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1960-03/0011
EDITORIAL

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liegen, die gründliche Kenner sind und sich nicht lächerlich machen.
Blinder Eifer schadet nur. Mir scheint, daß die Deutsche Gesellschaft
Schutz vor Aberglauben einer Reorganisation bedarf, und ihre Mitglieder
dürfen wohl eine größere Gewissenhaftigkeit und Sachkenntnis seitens
der Leitung beanspruchen.»8

Dieser Zeitpunkt scheint nach dem Ausscheiden des am Gängelband
von Prokop diktatorisch über Aberglauben und herrschendes Weltbild
entscheidenden Vorsitzenden nun gekommen. Der Herausgeber hat die
Fehde durch einen Vergleich beigelegt und ist bei aller Verschiedenartigkeit
der Standpunkte zu einer Zusammenarbeit in der Bekämpfung
der Schäden des Aberglaubens gerne bereit, wenn die Gesellschaft
davon Abstand nimmt, die Parapsychologie als «schwindelhafte Disziplin
» anzusehen und dieses Vorurteil mit ideologischen Argumenten zu
rechtfertigen, deren Herkunft oben nachgewiesen wurde. Nur dann ist
eine sachliche Prüfung und fruchtbare Diskussion der durch den komplexen
Bereich des Aberglaubens gestellten Probleme möglich. Es ist unrichtig
anzunehmen, daß eine wissenschaftliche Anerkennung parapsychischer
Phänomene den «Okkulttätern» Tür und Tor öffne, wie es in
jenem Schriftsatz der Aberglauben-Gesellschaft auch behauptet wurde.
Im Gegenteil: Nicht nur Betrüger und Charlatane stellen zum Beispiel
als Ausbeuter der Leichtgläubigkeit eine Gefahr dar, sondern es können
unter Umständen größere Gefahren aus dem Umgang mit paranormal
begabten «Beratern» entstehen, die einen Schutz des Publikums durch
eine sachgemäße Aufklärung erfordern. Besteht ein telepathischer Kontakt
zwischen dem «Hellseher» und seinem Klienten, ist durchaus damit
zu rechnen, daß mehr oder weniger fragmentarisch richtige Angaben
über Erlebnisse des Ratsuchenden gemacht werden. Eine affektive Erschütterung
ist die Folge, die nun auch bei kritischer Eingestellten zu
einer bedingungslosen Glaubensbereitschaft führt. Auf konkrete Fragen:
«Wer hat das Geld gestohlen» usw. erhält der Klient häufig Antworten,
die seinen bewußten oder unbewußten Erwartungen entsprechen. Der
Sensitive hat sie ihm «abgezapft» und präsentiert seine Aussage gutgläubig
als Angabe über einen objektiven Sachverhalt. Für alle Aussagen,
die mit dem Anspruch auftreten, paranormal zu sein, gilt prinzipiell, daß
sie bestenfalls dem Finden dienen können und mit dem normalen Erkenntnisvermögen
kontrolliert werden müssen, bevor ihnen irgend ein
Wert zuerkannt werden darf.


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