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STATISTISCHE UNTERSUCHUNGEN

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Ein zweites Einteilungsprinzip zielt auf die zahlenmäßige Erfassung
bestimmter psychischer Erlebnisformen bei paranormalen Erfahrungen.
Louisa E. Rhine stellte vier solcher Erlebnisformen auf (6, S. 103 fr.):

1. Die Ahnungen als mehr oder minder deutliches Wissen um ein
räumlich entfernt oder erst zukünftig sich abspielendes Geschehen, dessen
Kenntnis nicht auf normalem Wege erlangt oder aus situativen Gegebenheiten
erschlossen werden konnte. Meistens sind damit psychische
oder psychophysische Begleiterscheinungen verbunden: gesteigerte Unruhe
, unerträgliche Spannungszustände, zwangshafte Antriebe zu mehr
oder weniger zweckmäßigem Handeln u. dgl. m.

2. «Halluzinationen» sind Phänomene, welche eine Sinnes Wahrnehmung
ohne nachweisbare reale Grundlage vortäuschen, die aber sinnvoll
auf ein räumlich entferntes oder zeitlich vorweggenommenes Geschehen
bezogen sind. Jedes Sinnesgebiet kann hiervon betroffen werden, so daß
man von optischen, akustischen, taktilen, geschmacklichen und geruchlichen
Halluzinationen reden kann. Bei den optischen wird nicht, wie
dies in der Psychopathologie und der Psychiatrie üblich ist, streng zwischen
echten Halluzinationen und Pseudohalluzinationen unterschieden.

3. «Symbolisch» sind paranormale Erlebnisse, die ein räumlich entferntes
oder zeitlich vorweggenommenes Geschehen in verhüllter, aber mit
Evidenz entschlüsselbarer Form widerspiegeln.

4. «Realistische» Spontanerlebnisse schließlich sind solche, bei denen
der paranormale Eindruck dem tatsächlichen Geschehnis weitgehend
entspricht.

Nach diesen vier Kategorien aufgeschlüsselt verteilen sich die vorliegenden
Fälle folgendermaßen:

Tabelle 2:

Ahnungen
Halluzinationen
Symbolische Fälle
Realistische Fälle

/o

26,7
10,3*

15,1
47>9

Insgesamt

100,0

* Dabei sind optische Halluzinationen mit 4,9%, akustische mit 4,8% und
taktile mit 0,6% vertreten.


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