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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1961-04/0118
«PRAEKOGNITION» IN TRAUMSERIEN II}

In der gegenwärtigen Situation der parapsychologischen Forschung
mehren sich die Stimmen, die als Konsequenz der Kontroverse über die
Beweiskraft ausschließlich statistischer Methoden eine intensivere Zuwendung
zur qualitativen Untersuchung paranormaler Phänomene als
Hintergrund für die Interpretation statistischer Ergebnisse fordern.

Das Material für die qualitative Forschung der Parapsychologie setzt
sich einerseits zusammen aus den sogenannten «spontanen Phänomenen»
(Ahnungen, Visionen, (Zweites Gesicht), Wahrträume), die erfahrungsgemäß
aus allen Schichten der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden
, zum anderen aus experimentell provozierbaren, qualitativen Leistungen
Sensitiver. Besteht bei einzelnen Versuchspersonen Grund zur
Vermutung, daß «spontane Phänomene» in gehäufter Zahl auftreten
oder gar experimentell provozierbar sind, so fordert H. Driesch eine «erwartende
Beobachtung»: die auf eine längere Zeitdauer sich erstreckende
Sammlung und Untersuchung ihrer paranormalen Erlebnisse. An Kriterien
, die eine «erwartende Beobachtung» zu berücksichtigen habe,
nennt der Leipziger Philosoph zunächst die schriftliche Fixierung vor
der «Bewahrheitung», weiter eine Unüberschaubarkeit der Dinge in
ihrer Kausalität zur Zeit der Aussage, Ausschaltung von Selbst- und
Fremdsuggestion und endlich Genauigkeitskoinzidenz zwischen Aussage
und Faktum.

Ein Beispiel von erwartender Beobachtung spontaner Phänomene
stellen wir im «Fall Gotenhafen*» dar. Das Material dieses Falles möglicher
Praekognition sind fortlaufende Traumaufzeichnungen, die von 1954 bis
i960 eine Berichterstatterin in kurzen Zeitabständen dem Institut für
Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene zur Verfügung stellte.
Bis Ende i960 wurden mehr als 1000 Träume archiviert.

Solche, über mehrere Jahre sich erstreckenden, annähernd lückenlosen
Traumaufzeichnungen eröffnen der Untersuchung vermutlich paranormaler
Inhalte unvergleichlich größere Möglichkeiten als mehr oder
weniger isolierte Einzelberichte. Denn bei diesen finden wir nur in seltenen
Fällen die Hinterlegung bei einem wissenschaftlichen Treuhänder,
bevor ein Ereignis als «Erfüllung» dafür in Anspruch genommen wird.
Werden aber Traumaufzeichnungen in erwartender Beobachtung sorg-

* Es handelt sich hier um die Stadt Gdingen bei Danzig, die nach 1939 in
Gotenhafen umbenannt wurde.


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