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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1963-06/0007
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J.B. RHINE UND SARA R. FEATHER

5. «Psi-trailing», das Aufspüren des weggezogenen Herrn über größere
Entfernungen.

Die letzte Gruppe, «Psi-trailing», wird in diesem Bericht behandelt. Es
werden darunter solche Fälle zusammengefaßt, in dem ein Tier, das
von einer Person oder einem Artgefährten, an dem es hing, getrennt
wurde und diesem Partner an ihm völlig unbekannte Orte nachfolgt und
zwar zu einer Zeit und unter Bedingungen, die eine Verwendung aller
erdenklichen sinnlichen Reize ausschließen. Wenn sich Berichte über
solche Fälle bewahrheiten und die Entfernungen genügend groß sind,
um ein zufälliges Auffinden des Partners auszuschließen, dann müßten
die Tiere sich nach einer noch unbekannten Informationsquelle gerichtet
haben. Dies legt natürlich die Psi-Hypothese nahe.

Die «Psi-traüing»-Fälle werden zwar seltener berichtet als die Verhaltensformen
der anderen Gruppen, sie sind aber für das Problem, ob
Tiere parapsychische Fähigkeiten besitzen, besonders aufschlußreich, da
hier der Psi-Hypothese die geringste Zahl anderer Interpretationen entgegenstehen
. Die «Psi-trailing»-Berichte werden daher in dieser Folge
von Untersuchungen an erster Stelle diskutiert.

Um den Wert dieser Fallberichte zu analysieren, mußten zunächst
einigermaßen willkürliche Richtlinien aufgestellt werden. Es liegt zwar
im Wesen der spontanen Fälle, daß sie kaum zu der Entscheidung der
Frage führen, auf die es letzten Endes ankommt. Es ist aber trotzdem
ein gewisses Bewertungssystem notwendig, um in diesem Stadium der
Untersuchung das Gewicht der Fälle zu bestimmen. Für einige Faktoren
können bis zu einem gewissen Grade nützliche Maßzahlen bestimmt
werden, indem man sie von Fall zu Fall und von einer Gruppe von Fällen
zur anderen vergleicht. Die folgenden Versuchsvorschriften sind für
die Skalierung des hier diskutierten Materials entwickelt worden.

Kriterien für die Bewertung der «Psi-trailing»-Fälle

1. Herkunft und Wert der Information. Die Hauptfrage betrifft die Verläßlichkeit
. Ist ein Bericht ernst zu nehmen und ehrlich; d.h. kann die Betrugshypothese
aus guten Gründen ausgeschlossen werden? Wie steht
es mit der Bereitwilligkeit und Zeugentüchtigkeit der Informanten?
Natürlich ist zu erwägen, ob eine erste Informationsquelle vielleicht
unzuverlässig ist. Sie kann aber zu einer verläßlicheren führen. Anderer-


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